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Secundaer Literatur : Handbuch für Schatzmeister 19[1].05.05
DER
TREUE SCHATZMEISTER
Eine Anleitung f�r Schatzmeister

�ber geistige und praktische Aspekte des BahaFonds

Zusammengestellt
im Auftrag des Nationalen Geistigen Rates
der Baha in Deutschland
Ridvan 2005

? Der Nationale Geistige Rat der Baha in Deutschland e. V.

D 65719 Hofheim 2005 162
aktualisiert: 19. Mai 2005

�Wenn die Freunde nur erkennen w�rden, dass der Ruhm des Glaubens nicht darin besteht, dass einzigartig begabte Menschen die Arbeit f�r die Sache Gottes tun, sondern dass sie getan wird durch die Opferbereitschaft liebevoller, ergebener Seelen, die sich selbstlos erheben, um Arbeit zu verrichten, der sie sich manchmal nicht gewachsen f�hlen. Gott wirkt durch sie und stattet sie mit Gaben aus, die zu besitzen sie sich nicht einmal ertr�umen konnten.�1

SHOGHI EFFENDI
Inhaltsverzeichnis Seite 5

Einleitende Worte des Nationalen Schatzmeisters 7

Kapitel 1: Die Institution des BahaFonds

Das Bewusstsein f�r den geistigen Aspekt des Spendens f�rdern 9

Materielle Mittel das Lebensblut aller Aktivit�ten 9

Ein bestimmtes Wissen 10
Eine bestimmte Einstellung 10
Bestimmte Handlungen 10

Unterschied zwischen Spende und Huqúqu�ll�h 11

Die Bedeutung des Gebens 12
Spenden als Segen f�r den Spender 14
Kapitel 2: Die verschiedenen Fonds des Glaubens

Priorit�ten der verschiedenen Fonds des Glaubens 16

Internationaler Fonds 17
Kontinentaler Fonds 17
Patenschaftsfonds (Deputization Fund) 18
Nationaler Fonds 18
Nationaler Lehrfonds 19

Nationaler Fonds f�r die Instandhaltung des Hauses der Andacht 19

Nationaler Fonds zur F�rderung der Herstellung und Verbreitung

von BahaLiteratur 19
Nationaler Fonds f�r Patenschaften 20
Weitere Nationale Fonds 20
�rtlicher Fonds 20
Kapitel 3: Der Schatzmeister

Pflicht der Institutionen, zum Spenden zu erziehen 21

Beziehung zu den Gemeindemitgliedern 22
Die Rolle eines Treuh�nders 22
Vertraulichkeit 23

Die universelle Beteiligung beim Spenden f�rdern 24

Wer kann f�r den Fonds spenden? 26

Prinzip der Annahme von Spendengeldern nur von erkl�rten Baha 26

Ablehnung und R�ckgabe von Spenden 26
Keine finanzielle Hilfe von Nicht�Baha 27
Kapitel 4: Verm�gensverwaltung
Die Freunde zum Spenden aufrufen 28
Konzept der Spendenzusage 29

Mittel f�r den Fonds beschaffen durch Lotterie, Bingo�Spiele,

Verlosungen etc. 30
Sorgf�ltige Verwaltung der BahaGelder 31
Das Quittieren der Spenden 31

Die Zweckbestimmung der Spenden ber�cksichtigen 32

Verkauf von BahaLiegenschaften 34
Anlage von BahaGeldern 34

Grunds�tzliche Elemente der Arbeit des Schatzmeisters 35

Berichterstattung an den �rtlichen Geistigen Rat 36

Berichterstattung an den Nationalen Geistigen Rat 37

Berichte an die Gemeinde 37

Kommunikation mit Nicht�Baha und der Ruf des Glaubens 38

Fondsmissbrauch 39

Hilfe f�r den Schatzmeister durch Ernennung eines Ausschusses 40

Kapitel 5:

Hinweise zur Amtsf�hrung in der deutschen BahaGemeinde

Ausz�ge aus dem Handbuch f�r Geistige R�te 42
Verm�gensverwaltung 43
Aus der Satzung f�r die Geistigen R�te 46
Buchf�hrung 48
Blatt aus dem Kassenbuch (Muster) 50
Jahresbericht (Muster) 52
Literaturhinweise 53
Einleitende Worte des Nationalen Schatzmeisters

Mit freudigem Herzen ver�ffentlicht der Nationale Geistige Rat die vorliegende Zusammenstellung. Einerseits haben die Freunde in Deutschland die Herausgabe eines �Handbuchs f�r Schatzmeister� dringend gew�nscht, andererseits m�chte der Nationale Geistige Rat hierdurch den vom Hilfsamt begonnenen Prozess, die Mitglieder der Geistigen R�te zu vertiefen, fortsetzen.

Ein Handbuch ist bekanntlich ein Nachschlagewerk, das ein Themengebiet und seine Teilaspekte m�glichst umfassend beleuchtet und dem Leser Anleitung bietet. Ein Handbuch ist eher praktisch ausgerichtet und l�sst klare Anweisungen bei der Umsetzung der Inhalte erwarten. Der Begriff �Handbuch� im Zusammenhang mit der Beschreibung der Kompetenzen und Aufgaben des Verwalters der BahaGelder l�sst den Eindruck einer rein technischen Betrachtung entstehen.

Die Aufgaben des Schatzmeisters ersch�pfen sich jedoch nicht in der Abwicklung von Gemeindefinanzen. Vielmehr erfordert der Umgang mit Spenden eine Vertiefung in s�mtliche Aspekte des Spendens: Spenden als geistige Haltung, der Fonds als Institution der BahaGemeindeordnung und die Verwaltung der BahaGelder als eine heilige Aufgabe mit gro�er Tragweite f�r die Entwicklung der Gemeinde. Die Herausforderung an den Schatzmeister ist gewaltig, sein Amt �u�erst anspruchsvoll. Dar�ber hinaus f�r alle tangierten Teilbereiche eine einheitliche Methode und Vorgehensweise zu bestimmen, ist nicht m�glich und auch nicht sinnvoll. So sind f�r die Verwaltung der BahaGelder klare Grunds�tze vorgegeben. Hingegen ist die Ermutigung der Freunde zu spenden ein kreativer Akt, der die Herzen der Freunde ber�hren muss und eher mit der individuellen F�higkeit des Schatzmeisters zusammenh�ngt.

So gesehen, erhebt das vorliegende Werk nicht den Anspruch der Funktion eines Handbuchs in seinem oben erl�uterten Begriffsverst�ndnis. In einer Synthese bereits vorhandener Ver�ffentlichungen des Hilfsamtes, des Nationalen Geistigen Rats und einzelner Freunde stellt es die in den Schriften vorhandenen Grunds�tze und Anleitungen zur Institution des BahaFonds (Kaptitel 1), der Rolle des Treuh�nders (Kapitel 3), der Verwaltung der BahaGelder (Kapitel 4) zusammen. Dies soll die Arbeit der Schatzmeister erleichtern und k�nftige Erg�nzungen und Modifikationen innerhalb eines Dokumentes erm�glichen. Die Hoffnung besteht, dass die begonnene Arbeit durch Beitr�ge der Freunde k�nftig erweitert und den gegebenen Bed�rfnissen angepasst wird.

Der Nationale Geistige Rat dankt allen, die bei der Erstellung des vorliegenden �Handbuchs� mitgewirkt haben.

Der Nationale Geistige Rat
Der Schatzmeister
Hofheim, April 2005 162
Kapitel 1: Die Institution des BahaFonds

Das Bewusstsein f�r den geistigen Aspekt des Spendens f�rdern

Materielle Mittel das Lebensblut aller Aktivit�ten

Shoghi Effendi, der geliebte H�ter der Sache Gottes, erkl�rte, dass die Fonds das Lebensblut der Sache sind. Gott selbst hat, wie Bahau�ll�h sagt, ihren Fortschritt und ihre F�rderung von materiellen Mitteln Abhangig gemacht.

Wie wir wissen, wird das Leben des Menschen von zwei gegens�tzlichen Kr�ften beeinflusst die eine ist materiell, die andere geistig. Die materielle Kraft zieht den Menschen zu irdischen Dingen und k�rperlichen Belangen hin und best�rkt ihn, aus allem, was seine k�rperlichen Bed�rfnisse und Launen befriedigt, Vergn�gen zu ziehen. Die andere Kraft erhebt ihn in eine geistige Sph�re, in der die Seele allein grenzenlose Freude und Zufriedenheit finden kann.

Die materielle Kraft bindet den Menschen an die Attraktionen dieser Welt und versucht, ihn darin festzuhalten. Die Befriedigung, die sie bietet, ist von

vor�bergehender Wirkung und fl�chtiger Erf�llung. Sobald der Mensch sein materielles Ziel erreicht, erlischt sein Verlangen und seine Zufriedenheit schwindet. Aber die geistige Kraft zieht den Menschen zum Reich Gottes hin, das keine Begrenzung und keine Schranken kennt und ihn mit wachsendem Entz�cken und Zufriedenheit erf�llt. Der Mensch kann diese erhabene Stufe erlangen, indem er sich von der Verhaftung an irdische W�nsche l�st und sein Vertrauen in Gott setzt. Das Leben des Menschen in dieser Welt ist ein st�ndiger Kampf zwischen diesen beiden Kr�ften, und der Schl�ssel zum Triumph �ber die materielle ist Losl�sung, Mut, Standhaftigkeit und Liebe zu Bahau�ll�h und Seinem Glauben. Auf diese Weise kann der Mensch den Verlockungen der materiellen Welt widerstehen und ihren Versuchungen aus dem Wege gehen.

Durch Losl�sung befreien wir uns selbst vom Spinnengewebe des Materialismus. Durch sie erhalten wir eine klare Sicht vom wahren Wert der Dinge und werden einen Teil unseres materiellen Wohlstands f�r einen h�heren geistigen Zweck opfern.

Daher ist es ein Beweis unserer Liebe zu Bahau�ll�h und ein Opfer auf Seinem Weg, wenn wir zum BahaFonds beitragen.

Das Wort Opfer wird in der Enzyklop�die als eine Handlung beschrieben, etwas Wertvolles um eines anderen willen zu geben. Aber im BahaZusammenhang gebraucht, sollte es mehr als das sein. Es sollte ein Geben sein, ohne Lohn oder eine Gegengabe zu erwarten. Diesem Opferbegriff liegt das Wort

Bahau�ll�hs in Seinem Heiligsten Buch zugrunde, mit dem Er sich an die Gl�ubigen wendet und spricht: �Haltet Meine Gebote aus Liebe zu Meiner Sch�nheit�. Das bedeutet, dass der Mensch den Geboten Gottes ohne jegliche Erwartungshaltung oder Hoffnung auf Lohn gehorchen sollte. Das ist der h�chste Grad an Losl�sung und Zufriedenheit, den der Mensch erstreben kann und sollte.

In einem Seiner Sendschreiben erkl�rt Bahau�ll�h: �... der Fortschritt und die F�rderung der Sache Gottes h�ngen von materiellen Mitteln ab� mit anderen Worten: Ohne materielle Mittel h�rt die Sache Gottes auf zu wachsen. Sie ist ihres �Lebensbluts� beraubt. Ohne Energiezufuhr kann die Sache keine Wirkung entfalten. Materielle Mittel sind f�r ihre Verbreitung und Entwicklung unabdingbar. Angesichts dieser Wahrheit ist es wichtig zu verstehen, dass in der Welt der Sch�pfung alle Dinge voneinander Abhangen und einem Muster st�ndigen Austauschs folgen. Sie beeinflussen einander und werden im Gegenzug von jedem anderen beeinflusst.

Bahau�ll�h verk�ndet, dass Gott g�nzlich ungebunden, dass Er von Seinen Gesch�pfen v�llig unAbhangig ist. Daraus folgt, dass alles, was Gott uns verordnet, nur zu unserem Wohle sein kann. Von Gottes Seite gibt es keinen �Eigennutz�.

Die materielle Welt ist daher eine Schule der geistigen Erziehung. Die ausschlaggebende Herausforderung ist zu lernen, eine angemessene, geistige Beziehung zum Materiellen zu entwickeln. Eine solche Beziehung umfasst mindestens folgende Elemente:

Ein bestimmtes Wissen

Wir m�ssen das Wesen der Ursache�Wirkungs�Beziehungen verstehen, die in der Struktur der Wirklichkeit enthalten sind, um die materielle Wirklichkeit zu beherrschen, anstatt von ihr beherrscht zu werden. Dieses Wissen ist sowohl materiell (wissenschaftlich) als auch geistig.

Eine bestimmte Einstellung

Die Beziehung des Menschen zum Materiellen muss von seiner geistigen Motivation getragen und das Verh�ltnis zwischen Geistigem und Materiellem ausgewogen sein. Dies wird sich in unserer gef�hlsm��igen Einstellung zur Welt widerspiegeln. Wir werden lernen m�ssen, wie man Werturteile nach geistigen Gesichtspunkten f�llt und nicht vom �nat�rlichen� Blickwinkel impulsiven Eigennutzes her.

Bestimmte Handlungen

Geistige Beweggr�nde m�ssen sich in Taten ausdr�cken, sonst bleiben sie nur gute W�nsche und gute Absichten. Ein entscheidendes Element dabei ist der Gehorsam den Gesetzen und Grunds�tzen gegen�ber, die Bahau�ll�h zu unserem Wohle offenbart hat.

�Abdu�l�Bahá sagte: �Fortschritt ist der Ausdruck des Geistes in der Welt des Stoffes.� In anderen Worten: Das Stoffliche hat in sich selbst keinerlei Kraft fortzuschreiten. So definiert die Wissenschaft das Stoffliche auch als eine �Masse�, die ein Ma�stab der Tr�gheit ist diese ist der Grad des Widerstands eines K�rpers bei der �nderung seines Bewegungszustands. Somit l�uft das Anh�ufen materieller G�ter darauf hinaus, dass sich unser Widerstand, uns zu �ndern oder neu zu werden, erh�ht. Fortschritt kann nur entstehen, wenn wir geistige Kr�fte ins Leben rufen, die auf das Materielle wirken. Die Huqúqu�ll�h und die Spenden zu den BahaFonds sind es, welche die direkte Verbindung zwischen den �u�eren (materiellen) und den inneren (geistigen) Aspekten menschlichen Lebens herstellen.

Denkt man dar�ber nach, wie diese Aufgabe vollbracht werden kann, so scheint deutlich zu werden, dass es eine Hierarchie m�glicher Beweggr�nde f�r das Geben gibt. Handeln ergibt sich immer aus einer Mischung von eigenn�tzigen und selbstlosen Beweggr�nden ist also weder g�nzlich eigenn�tzig noch g�nzlich selbstlos. Wir k�nnen jedoch davon ausgehen, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt der eine oder andere der folgenden Beweggr�nde in unserem Verh�ltnis zu einem Gesetz wie der Huqúqu�ll�h�Pflicht oder der Pflicht, die Fonds zu speisen, vorherrschend sein k�nnte:

* Furcht vor den Folgen bei Nichtzahlung;
* das Versprechen des Lohns;

* Pflichtgef�hl ein Ausdruck der Gewissenhaftigkeit;

* reine Liebe zu Gott, ohne Hoffnung auf Lohn oder Furcht vor den Folgen bei Nichtzahlung.

Unterschied zwischen Spende und Huqúqu�ll�h

H�ufig wird die Frage nach der Beziehung zwischen Huqúqu�ll�h und den anderen Fonds des Glaubens gestellt. Sie wurde in der Zusammenstellung �ber Huqúqu�ll�h aus den Schriften von Bahau�ll�h, �Abdu�l�Baha, Shoghi Effendi und dem Universalen Haus der Gerechtigkeit ausf�hrlich beantwortet, und der Vorrang der Huqúqu�ll�h wurde in aller Klarheit festgestellt.

Die Huqúqu�ll�h sind keine Spende. Sie sind eine Schuld, �ber die wir keine Entscheidungsfreiheit haben. Eine Spende dagegen unterliegt unserem Willen und unserem Entschluss. Dass Huqúqu�ll�h�Zahlungen in Deutschland auf den Spendenquittungen erscheinen, h�ngt ausschlie�lich mit dem staatlichen Steuerrecht zusammen.

Die Huqúqu�ll�h sind derjenige Teil unseres Wohlstands, der nach dem Recht Gottes Sein Anrecht ist. Wir geben Ihm diesen Teil einfach zur�ck. Was von uns bei der Tilgung unserer Huqúqu�ll�h�Schuld verlangt wird, ist Verantwortlichkeit und Vertrauensw�rdigkeit. Was wir f�r die anderen Fonds geben, wird von unserer Gro�z�gigkeit bestimmt und ist ein Opfer aus unserem eigenen Verm�gen. Der Unterschied zwischen den Huqúqu�ll�h und den anderen Fonds kann am besten am Unterschied zwischen dem T�glichen Pflichtgebet und den anderen Gebeten und Meditationen, die uns in aller F�lle zur Verf�gung stehen, dargestellt werden. Wir sind frei, eigentlich mit Nachdruck aufgefordert, unser Leben durch h�ufige Zufluchtnahme zu den Gebeten zu bereichern und zu heiligen, aber sie nehmen nicht die Stellung des T�glichen Pflichtgebets ein. Das eine ist eine gesetzliche Pflicht, das andere eine innere Verpflichtung, der wir nachkommen sollten, um unser Leben im Einklang mit den Gesetzen Bahau�ll�hs f�hren zu k�nnen. Wenn wir bei der Berechnung unserer Huqúqu�ll�h�Schuld unsere Beitr�ge zu den anderen Fonds als Teil unserer �notwendigen� Ausgaben rechnen m�chten, k�nnen wir, wie das Haus der Gerechtigkeit erkl�rte, so verfahren. Aber es sollte undenkbar sein, dass diese Beitr�ge uns der Zahlung unserer Huqúqu�ll�h�Schuld enth�ben, wie es im selben Sinne undenkbar ist, dass das st�ndige Sprechen von Gebeten uns keine Zeit lie�e, das T�gliche Pflichtgebet zu verrichten.

Die Bedeutung des Gebens

�Und da der Fortschritt und die Durchf�hrung geistiger T�tigkeiten von materiellen Mitteln Abhangig und durch sie bedingt ist, ist es von absoluter Notwendigkeit, gleich nach der Errichtung �rtlicher wie auch Nationaler Geistiger R�te einen BahaFonds zu bilden, der unter die ausschlie�liche Kontrolle des betreffenden Geistigen Rates zu stellen ist. Alle Spenden und Beitr�ge gehen an den Schatzmeister des Rates und dienen dem ausdr�cklichen Zwecke der F�rderung der Sache im ganzen Orts- oder Landesbereich. Es ist die geheiligte Pflicht eines jeden gewissenhaften und getreuen Dieners Bahau�ll�hs, der den Fortschritt Seiner Sache w�nscht, frei und gro�z�gig zur Vermehrung des Fonds beizutragen. Die Mitglieder des Geistigen Rates werden diesen Fonds nach ihrem freien Ermessen verwenden: zur F�rderung des Lehrwesens, zur Unterst�tzung der Notleidenden, zur Errichtung von BahaErziehungs- und Bildungsst�tten, zu jeder m�glichen Erweiterung des Bereichs des Dienens. Ich hege die Hoffnung, dass alle Freunde die Notwendigkeit dieser Ma�nahme erkennen und sich aufmachen, ihren Teil und sei er zun�chst auch noch so bescheiden f�r die rasche Errichtung und Vermehrung des Fonds zu leisten.�2

In diesem Zitat aus einem Brief Shoghi Effendis sind in der Tat wesentliche Aspekte des Gebens angesprochen lassen Sie uns auf einige einen besonderen Blick werfen.

Spenden sind das �Lebensblut� der BahaGemeinde ohne sie kann die BahaOrdnung nicht funktionieren. Nicht alle von uns k�nnen Pionieren oder inspirierende Reden halten, aber wir alle k�nnen beten und Beitr�ge, wie gering auch immer, zum Fonds leisten.

�Es ist die geheiligte Pflicht eines jeden gewissenhaften und getreuen Dieners Bahau�ll�hs, der den Fortschritt Seiner Sache w�nscht, frei und gro�z�gig zur Vermehrung des Fonds beizutragen.�3

Obgleich Spenden ben�tigt werden, sollte niemals Druck auf die Gl�ubigen ausge�bt werden. Wie bei vielen Gesetzen unseres Glaubens ist es eine geistige Pflicht, und somit allein eine Angelegenheit zwischen Gott und dem Einzelnen.

�... m�chte ich Sie dringend daran erinnern, immer des Grundprinzips eingedenk zu sein, dass alle Beitr�ge zum Fonds unbedingt rein freiwillig sein m�ssen. Es sollte jedem klar und deutlich gemacht werden, dass jede Form von Zwang, sei er noch so leicht und indirekt, an die tiefsten Wurzeln des Grundsatzes r�hrt, auf dem die Bildung des Fonds von seiner Einf�hrung an ruht. Wenn auch Aufrufe allgemeiner Natur, sorgf�ltig formuliert sowie einf�hlend und w�rdig im Ton, in jedem Fall willkommen sind, so soll es doch v�llig dem Ermessen eines jeden gewissenhaften Gl�ubigen selbst �berlassen bleiben, die Natur, die H�he und den Verwendungszweck seines oder ihres Beitrages zur F�rderung der Sache zu bestimmen.�4

Dies ist eine der gro�en Herausforderungen f�r den �rtlichen Geistigen Rat und insbesondere f�r den Schatzmeister. Einerseits ben�tigen wir Geld, und wir wissen, dass Spenden eine geistige Pflicht ist, und gleichzeitig m�chten wir anderen Baha dabei helfen, diese Pflicht und Gnade zu verstehen. Andererseits ist kein Druck zul�ssig. Vielmehr soll der Schatzmeister mit der Hilfe des Geistigen Rates regelm��ig Vertiefungen �ber den Fonds und dessen geistige Bedeutung durchf�hren.

�Ganz gewiss sollen die Freunde ermutigt, ja sogar ermahnt werden, ihre finanzielle Unterst�tzung [dem Fonds] ... zu geben. Doch sollte dies unter keinen Umst�nden von ihnen gefordert werden.�5

Zu betrachten ist der BahaFonds auch unter dem weiteren wichtigen Aspekt unserer Beziehung zu der H�he des gespendeten Betrags. �Denn schlie�lich ist es nicht die H�he der Spende, auf die es ankommt, sondern vielmehr das Ausma� des Verzichts, den uns diese Spende auferlegt. Nicht die n�chterne Tatsache des Spendens, sondern den Geist, in dem gespendet wird, sollten wir in Betracht ziehen ...�6 Daher ist das Spenden zweifelsohne ein geistiger Akt, und es ist das Ma� des Opfers, das vor Gott z�hlt. Gleichzeitig ist aber auch der Betrag wichtig, denn das Geld wird f�r die Arbeit ben�tigt, die f�r die Sache zu leisten ist, und oft ben�tigen wir gro�e Betr�ge. Doch statt sich auf den Betrag zu konzentrieren, ist es weiser, sich auf das Ausma� des Opfers zu konzentrieren, denn je gr��er die Opferbereitschaft, desto gr��er die Spende, und desto h�ufiger wird sie flie�en.

�Der Gedanke: ,Geben, was man sich leisten kann�, setzt keineswegs eine Grenze voraus noch schlie�t er gar die M�glichkeit des Opfers aus. Spenden zum nationalen Fonds k�nnen keine Grenzen haben. Je mehr ein jeder geben kann, umso besser ist es, besonders wenn solche Gaben es notwendig machen, dass der Spender auf andere W�nsche verzichtet. Je schwerer das Opfer, desto verdienstvoller wird es selbstverst�ndlich vor Gottes Angesicht sein.�7

Spenden als Segen f�r den Spender

�In der Beziehung des Gl�ubigen zum Fonds gibt es einen sehr grundlegenden Gesichtspunkt, der immer gilt, unAbhangig von der jeweiligen wirtschaftlichen Lage. Wenn eine Seele Bahau�ll�h als die Manifestation Gottes f�r dieses Zeitalter annimmt und in den g�ttlichen Bund eintritt, sollte diese Seele nach und nach ihr ganzes Leben in Einklang mit der g�ttlichen Absicht bringen. Sie wird zum Mitstreiter in der Sache Gottes und erlangt die Gnade, dass es ihr gestattet ist, ihren materiellen Besitz, wie gering dieser auch sei, der Arbeit des Glaubens zu weihen.

Daher ist das Spenden f�r den Fonds ein geistiges Vorrecht, das diejenigen nicht besitzen, die Bahau�ll�h nicht angenommen haben, und von dem sich kein Gl�ubiger ausschlie�en sollte. Es ist gleicherma�en eine Verantwortung und eine Quelle der Gnade. Dieser Aspekt der Sache Gottes geh�rt, wie wir glauben, als wesentlicher Bestandteil zu den Grundinformationen beim Lehren und Vertiefen neuer Gl�ubiger. Die Bedeutung des Spendens bemisst sich danach, wie gro� das Opfer f�r den Spender war, nach dem Geist der Ergebenheit, in dem die Spende geleistet wurde, und nach der Einigkeit der Freunde in diesem Dienst; dies zieht die Best�tigungen Gottes an und erh�ht den Rang und die Selbstachtung des Einzelnen und der Gemeinde.�8

Zusammenfassend kann man sagen, Spenden ist:

a. Ein Vorrecht Gottes f�r das Volk Bahas (nur Baha d�rfen spenden)

b. eine heilige Pflicht (im Bezug auf das Recht Gottes)

c. eine geistige Verantwortung gegen�ber

1. der Menschheit (die Verk�ndigung des Glaubens)

2. der BahaGemeinde (die Entwicklung des BahaLebens)

d. eine Quelle der Opferbereitschaft, der Losl�sung f�r den Einzelnen

1. Spenden zieht g�ttliche Best�tigung an

2. Spenden steigert die W�rde und Selbstachtung des Einzelnen und der

Gemeinde.
Kapitel 2: Die verschiedenen Fonds des Glaubens
Priorit�ten der verschiedenen Fonds des Glaubens

�Das Universale Haus der Gerechtigkeit ist darauf aufmerksam geworden, dass es f�r die Gl�ubigen von Nutzen sein k�nnte, die unterschiedlichen Priorit�ten der verschiedenen Fonds des Glaubens abermals zu erl�utern, da jedes Missverst�ndnis in diesem Zusammenhang die Gl�ubigen abhalten k�nnte, die Arbeit der Sache in w�nschenswerter Weise zu unterst�tzen.

Die Festlegung von Priorit�ten h�ngt von zahlreichen Faktoren ab, die sowohl die Sache als Ganzes wie auch den Einzelnen unter seinen oder ihren Bedingungen betreffen.

Soweit es die Sache angeht, muss alle Arbeit stetig weitergehen. S�mtliche Fonds m�ssen unterst�tzt werden, und zwar unmittelbar durch die Gl�ubigen,

aber auch durch Beitr�ge der BahaInstitutionen von einem Fonds zum anderen, die allerdings die Spenden der Freunde, die Quelle des Lebensblutes des Glaubens, nicht ersetzen.

Die Beachtung der Bed�rfnisse der Fonds auf der Ebene des Einzelnen entspricht dem Grundsatz, nach dem mehrfache Bindungen abgestimmt werden k�nnen. Die erste Bindung eines Baha besteht gegen�ber der ganzen Menschheit, da der Nutzen des Teils am besten durch das Wohlergehen des Ganzen erreicht wird. Doch diese gr��te Loyalit�t zerst�rt keineswegs die gegen�ber den geringeren Bindungen der Liebe zum eigenen Land, zur Heimat und zur eigenen Familie. Sie alle begr�nden ein Netzwerk untereinander Abhangiger und sich gegenseitig befruchtender Bindungen. Genauso ist die Beziehung des einzelnen Gl�ubigen zum Internationalen, Kontinentalen, Nationalen und �rtlichen Fonds zu sehen.

Der Einzelne wird die Priorit�ten der Arbeit der Sache als Ganzes gewiss ber�cksichtigen, obwohl die Festlegung solcher Rangfolgen im Bereich des Spendens eine pers�nliche Angelegenheit darstellt.

Die Gelegenheiten und Herausforderungen sind derzeit f�r die BahaGemeinde auf allen Gebieten ihrer Aktivit�ten und in jedem Teil unseres Globus gro� und wachsend. Sie alle m�ssen zu einem gewissen Grad erf�llt werden. Doch die herausforderndste und dringlichste ist die Vollendung der Projekte am Berg Karmel die Terrassen am Schrein des B�b und der Bau dreier neuer Geb�ude des administrativen Zentrums der Sache. Dieses gro�e Unternehmen ist ein integraler Bestandteil des G�ttlichen Planes f�r die Entwicklung der Sache. Es ist ein Element der weit reichenden �nderungen, die die Menschheit am Ausgang des zwanzigsten Jahrhunderts erf�hrt. Zwar klein im Vergleich zu den meisten Projekten von Regierungen und internationalen Einrichtungen, gleichwohl eine Herausforderung f�r die BahaGemeinde eine Herausforderung, die trotzdem gut innerhalb unserer M�glichkeiten liegt. Und die Zeit f�r die Vollendung dieser Projekte ist jetzt.�9

Der geliebte H�ter hat erkl�rt, dass die allgemeinen und nationalen Interessen der Sache Vorrang vor den �rtlichen haben. Dementsprechend sind Spenden an �rtliche Fonds zweitrangig in Bezug auf nationale Fonds. Jedoch h�ngt die Stabilit�t Nationaler R�te von der St�rke der �rtlichen Geistigen R�te ab, und im Hinblick auf die Erziehung der Freunde zur Bedeutung des Fonds ist es oft sehr zweckm��ig und effektiv, sich zun�chst auf die Entwicklung der �rtlichen Fonds und auf das gute Funktionieren der �rtlichen Geistigen R�te zu konzentrieren. Wenn die Freunde einmal das Prinzip verstanden haben und von der Erfahrung auf �rtlicher Ebene gelernt haben, werden sie umso leichter die Bedeutung des Nationalfonds und die Arbeit des Nationalen Geistigen Rates verstehen.

Internationaler Fonds

Der Internationale Fonds dient dem Weltzentrum zur Finanzierung der Fortschritte des Glaubens in aller Welt. Wie berichtet, befindet sich dieser wichtige Fonds derzeit in einer schwierigen Situation, weil die gro�herzigen Spenden f�r den Bau der Geb�ude am Bogen und der Terrassen am Berg Karmel zu einem deutlichen Nachlassen des Spendenflusses gef�hrt haben. Gerade den deutschen Freunden muss an dieser Stelle ihre Verantwortung f�r die Entwicklung der Sache Bahau�ll�hs in der ganzen Welt deutlich gemacht werden.

Kontinentaler Fonds

Shoghi Effendi gab am 5. April 1954 der BahaWelt bekannt, dass die Institution der H�nde der Sache Gottes durch die Ernennung von Hilfs�mtern deutlich gest�rkt und ausgebaut werde. Gleichzeitig schuf er einen besonderen Fonds, aus dem k�nftig die so wichtige T�tigkeit dieses ernannten Pfeilers finanziert werden sollte, und zwar auf jedem Kontinent gesondert. Der H�ter schrieb w�rtlich:

�Ich lege dringend die Gr�ndung von f�nf kontinentalen BahaFonds ans Herz, welche mit ihrer Weiterentwicklung in wachsendem Ma�e die Erledigung der den �mtern zugewiesenen Funktionen erleichtern werden ... Ich appelliere an die ... Nationalen Geistigen R�te und an alle einzelnen Baha, durch j�hrliche Zuweisungen im Rahmen der nationalen Budgets und durch einzelne Beitr�ge die stetige Vermehrung der Fonds zu gew�hrleisten.�10

Patenschaftsfonds (Deputization Fund)

�Zum ersten Mal in der BahaGeschichte wurde im Weltzentrum unter der Verwaltung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit ein internationaler

Patenschafts�Fonds begr�ndet. Daraus wird f�r bestimmte Pionierprojekte erg�nzende Hilfe gew�hrt, wenn keine anderen Mittel verf�gbar sind. Alle Freunde, besonders diejenigen, welche selbst dem Pionieraufruf nicht nachkommen k�nnen, sind eingeladen, diesen Fonds zu unterst�tzen ...�11

Ein �deputy� ist unter anderem laut W�rterbuch ein �Stellvertreter�. Also bietet ein �deputy� seine Dienste an f�r Dinge, die er/sie selber nicht tun kann. Dadurch ist er/sie an der Erf�llung dieser Pflichten aktiv beteiligt. F�r uns Baha gibt es einen �International Deputization Fund� und die �Nationalen Patenschaften�. Das sind beides M�glichkeiten f�r den Einzelnen, seiner Verantwortung gegen�ber dem Gebot Bahau�ll�hs, Seine Sache zu lehren, nachzukommen. Man erm�glicht es auf diese Weise anderen, die vielleicht nicht �ber die n�tigen finanziellen Mittel verf�gen, ihre Kapazit�ten wie Zeit oder Beweglichkeit einzubringen.

Nationaler Fonds

�Die Einrichtung des Nationalfonds, so unentbehrlich f�r die kraftvolle T�tigkeit der sich vermehrenden Institutionen des Glaubens, muss gro�z�gig und systematisch aus den Reihen der Gl�ubigen gespeist werden, wie gro� auch das damit verbundene finanzielle Opfer sein m�ge, denn nur durch solche Opfer

k�nnen diese Institutionen ihren gr��ten geistigen Einfluss aus�ben und ihren vollen Anteil zur Verbreitung und Festigung des Glaubens beitragen.�12

Auf der nationalen Ebene gibt es den Nationalen Fonds der deutschen Gemeinde. Der Fonds dient ausschlie�lich der F�rderung der Belange der Sache. Im einzelnen wird er zur F�rderung der Lehraktivit�ten, �ffentlichkeitsarbeit und Pflege der Au�enbeziehungen, Betreuung der Gemeindemitglieder, Erziehung und Ausbildung, des Dienstes an der Sache (Pioniere, BahaLiteratur, etc.), der Instandhaltung der Einrichtungen, wie z. B. Haus der Andacht und Liegenschaften, eingesetzt, um einige wichtige Beispiele zu nennen. �ber verschiedene Kan�le, wie z. B. die BahaNachrichten, wird regelm��ig �ber den Nationalen Fonds berichtet.

Die nachfolgend aufgef�hrten Fonds werden den aktuellen Bed�rfnissen st�ndig angepasst. Auch k�nnen neue Fonds dazukommen, beziehungsweise, wenn deren Zweckbestimmung erreicht wurde, aufgel�st werden.

Nationaler Lehrfonds

Er dient der F�rderung und Finanzierung s�mtlicher nationaler Aktivit�ten, in deren Kern die Lehraktivit�ten und damit der Beitrag zum Fortschritt im Prozess des Beitritts in Scharen zum Glauben Bahau�ll�hs stehen.

Nationaler Fonds f�r die Instandhaltung des Hauses der Andacht

Er stellt die Erhaltung und Instandhaltung des Europ�ischen Hauses der Andacht sicher sowie gegebenenfalls die Sanierungsma�nahmen. An der Finanzierung beteiligen sich auch andere europ�ische Gemeinden.

Nationaler Fonds zur F�rderung der Herstellung und Verbreitung

von BahaLiteratur

Hier geht es darum, durch geeignete Literatur Gedankengut, das den Geist der Lehren Bahau�ll�hs erfasst und auf die N�te der Zeit anwendet, in die Gesellschaft hineinzutragen. Aber auch der Nachdruck oder die �berarbeitung vergriffener Prim�rliteratur kann durch Spenden zu diesem Fonds unterst�tzt werden.

Nationaler Fonds f�r Patenschaften

In diesen Fonds k�nnen Spenden zur Finanzierung nationaler Pionierziele gegeben werden mit dem Ziel, Pioniere und Reiselehrer zu finanzieren, die aus eigenen Mitteln ihren Aufenthalt am Pionierort nicht bestreiten k�nnten.

Weitere Nationale Fonds

Derzeit gibt es zus�tzlich die folgenden zeitAbhangigen Fonds:

Nationaler Fonds f�r das Projekt �Wohnen im Alter�

Nationaler Fonds f�r die BahaNachrichten

Nationaler Fonds f�r das nationale B�ro in Berlin (External Affairs).

�rtlicher Fonds

Der �rtliche Fonds steht unter der Verantwortung des �rtlichen Geistigen Rates. Die Satzung des Rates verpflichtet ihn, die Spenden nur nach den satzungsgem��en Bestimmungen zu verwenden. Der Rat kann in seiner Satzung auch bestimmen, welche Sonderfonds er einzurichten gedenkt. Beispiele f�r �rtliche Fonds sind: Fonds f�r Lehrprojekte, Fonds zur F�rderung der Kinderklassen, Fonds f�r das BahaZentrum etc.

Kapitel 3: Der Schatzmeister

Pflicht der Institutionen, zum Spenden zu erziehen

W�hrend die Freunde die heilige Verpflichtung und das Vorrecht besitzen, an den Fonds zu spenden, hat jeder �rtliche und Nationale Rat die unausweichliche Pflicht, sich selbst und die Gl�ubigen zu den geistigen Prinzipien zu erziehen, die mit den BahaSpenden verkn�pft sind. Daf�r m�ssen einfache Methoden zur F�rderung des Spendenflusses und effektive Verfahren ersonnen werden, um eine weise Verwendung der Fonds des Glaubens zu gew�hrleisten. Die folgenden Kommentare und Vorschl�ge sollen bei dieser wichtigen Aufgabe unterst�tzen.

Da die Umst�nde von Land zu Land verschieden sind, muss jeder Nationale Geistige Rat seine Aktionen zur Erziehung der Gl�ubigen und zur Entwicklung des Fonds an die Bedingungen seines Jurisdiktionsbereichs anpassen.13

Sein Amt im Geistigen Rat bietet dem Schatzmeister eine besondere Gelegenheit, die Freunde zu vertiefen, zu beraten, zu erinnern und anzuregen, regelm��ig zum BahaFonds zu spenden. Der Schatzmeister sollte den Rat, die Gl�ubigen in der Gemeinde und nat�rlich sich selbst in allen Aspekten des Fonds erziehen und vertiefen. Wenn die Freunde im wahren Geist spenden, kann der Akt des Gebens das Mittel geistigen Wachstums f�r sie selbst und f�r die Gemeinde sein �rtlich und national.

Dieser Prozess der liebevollen Erziehung kann z. B. durch folgende Aktivit�ten unterst�tzt werden:

1. Die Verbreitung von Texten und Zitaten aus den Schriften �ber das Wesen des Fonds

2. sorgf�ltig vorbereitete Artikel in �rtlichen und regionalen Mitteilungsbl�ttern

3. Ansprachen auf Konferenzen, in Ferienkursen, bei Reflexionstreffen, 19�Tage�Festen

4. Gespr�che �ber den Fonds und seine Auswirkungen bei BahaVersammlungen und BahaTreffen.

Beziehung zu den Gemeindemitgliedern

Die Beziehung zwischen dem Rat und den Gl�ubigen der Gemeinde ist ein wesentliches Element der BahaGemeindeordnung. Diese zu gestalten ist die Aufgabe aller Ratsmitglieder, aber: �Der Schatzmeister kann starken Einfluss dabei aus�ben, innerhalb der Gemeinde Bande liebevoller Einheit herzustellen.�14 Die Art und Weise, in der sich der Schatzmeister anderen gegen�ber verh�lt, wie er mit ihnen spricht, wie er sie zum Spenden anregt, wie er reagiert, wenn jemand einen sehr geringen Betrag oder einen sehr hohen Betrag spendet all dies hat gro�en Einfluss auf die Liebe und Einheit innerhalb der Gemeinde und darauf, wie die Gl�ubigen sich ihrem Rat gegen�ber f�hlen.

Weiter ist der Schatzmeister aufgefordert, dem Rat zu helfen, sich seiner Verantwortung bez�glich des Fonds bewusst zu werden. Alle Mitglieder des �rtlichen Geistigen Rates sollten sich dessen bewusst sein, dass letztendlich der �rtliche Geistige Rat selbst die Verantwortung f�r die Institution des BahaFonds hat. ... Er muss daf�r sorgen, dass �... der Schatzmeister die Fonds des Glaubens zur Zufriedenheit des Rates f�hrt und verwendet, wozu eine genaue Buchhaltung und das Quittieren aller Beitr�ge erforderlich ist.�15 �Wenn auch der Schatzmeister gew�hnlich der verantwortliche Amtstr�ger einer so heiligen Verpflichtung ist, so hei�t das nicht, dass andere Mitglieder dadurch von aller Verantwortung befreit oder ihres Rechtes beraubt w�ren, in jeder Hinsicht Zugang zu Einzelheiten zu erhalten, die mit dem laufenden Vorgang des Rates zu tun haben.�16

Die Rolle eines Treuh�nders

Die Tablets Bahau�ll�hs machen deutlich, in welcher Art und Weise materieller Reichtum in der Vergangenheit die Religion entehrte, und Er zog es f�r den Glauben vor, lieber alle materiellen Vorteile zu opfern, als dessen W�rde und Reinheit auch nur im geringsten zu beschmutzen. F�r alle Zeit liegt darin eine Warnung f�r alle BahaInstitutionen.

Der Schatzmeister des �rtlichen Geistigen Rates nimmt die Aufgabe eines Treuh�nders wahr. Die erste Bedingung f�r alle, die Verantwortung f�r die Verwaltung der BahaFonds tragen, ist Vertrauensw�rdigkeit.

�Eine Grundvoraussetzung f�r alle, die Verantwortung f�r die Fonds des Glaubens tragen, ist Vertrauensw�rdigkeit. Bahau�ll�h hat betont, dass dies eine der elementarsten, entscheidenden Tugenden des Menschen ist. Wo sie ge�bt wird, hat dies unmittelbaren und tief greifenden Einfluss auf die Bereitschaft der Gl�ubigen, f�r den Fonds zu spenden.�17

�O Menschen! In den Augen Gottes ist heute die Vertrauensw�rdigkeit das pr�chtigste Gewand. Jedwede Gnade und Ehre soll der Seele zuteil werden, die sich mit dieser vornehmsten aller Zierden kleidet.�18

�Der erste, grunds�tzliche Zweck, der der Sch�pfung zugrunde liegt, war seit jeher und wird auch k�nftig kein anderer sein als das Sichtbarwerden von Vertrauensw�rdigkeit und Fr�mmigkeit, von Aufrichtigkeit und Wohlwollen unter den Menschen, denn diese Eigenschaften sind die Ursache von Frieden, Sicherheit und Ruhe. Gesegnet ist, wer solche Tugenden besitzt.�19

�... Auch wenn der Schatzmeister eines Geistigen Rates BahaGelder vor�bergehend auf seinen Namen laufen l�sst, muss er die gr��te Sorgfalt darauf verwenden, dass er seine eigenen Gelder niemals mit denen des Glaubens vermengt oder dass er das Geld des Glaubens den Launen des Zufalls aussetzt, die jeden von uns heimsuchen k�nnen.�20

Vertraulichkeit

Auch die Wahrung der Vertraulichkeit ist wesentlich. Auf die gleiche Weise wie die Mitglieder der Geistigen R�te strikte Vertraulichkeit hinsichtlich der bei ihren Treffen beratenen Themen walten lassen m�ssen, ist der Schatzmeister verpflichtet, die Spendenangelegenheiten mit allerh�chster Vertraulichkeit zu behandeln. Der Schatzmeister kann unter Umst�nden Einblick nicht nur in die materielle Lebenssituation, sondern auch in die geistige Haltung der Freunde gewinnen.

�Der Schatzmeister ist zu gr��ter Verschwiegenheit hinsichtlich der eingegangenen Spenden verpflichtet und hat gewissenhaft darauf zu achten, dass die Mittel nur auf der Grundlage der g�ltigen Satzung des Rates verwaltet und ausgegeben werden.�21

Die einzige Ausnahme von der Regel gr��ter Vertraulichkeit ist, wenn jemand eine f�r einen bestimmten Zweck vorgesehene Summe spendet, zum Beispiel f�r ein BahaZentrum, und er seine Erlaubnis gibt, dies den Freunden bekannt zu geben.

�Unter Ber�cksichtigung dessen w�re es n�tzlich, Herrn ... diese Richtlinien zu erkl�ren, und wenn er seinen Wunsch best�tigt, bestehen keine Einw�nde, eine Gedenktafel mit dem Namen seiner Familie am Geb�ude des BahaInformationszentrums in der Stadt ..., das er Ihnen gestiftet hat, anzubringen. Sie sollten [den Geistigen Rat] wissen lassen, dass er, wenn er die Spende f�r das Hazaratu�l�Quds beim 19�Tage�Fest bekannt geben wolle, dies nicht ohne die Erlaubnis des Spenders tun d�rfe, denn der Spender hat ein Recht darauf, dass seine Spende vertraulich bleibt.�22

Die universelle Beteiligung beim Spenden f�rdern

Den Schatzmeistern obliegt es, anhaltende Anstrengungen zu unternehmen, um die universelle Beteiligung beim Spenden zu erh�hen. Sie sind aufgerufen, ein tieferes Bewusstsein der geistigen Verpflichtung eines jeden Gl�ubigen Erwachsenen, Jugendlichen, Junioren und Kindes ins Leben zu rufen, regelm��ig zu den BahaFonds beizutragen. Wie Shoghi Effendi in den fr�hen Jahren seines Amtes schrieb, ist es �die geheiligte Pflicht eines jeden gewissenhaften und getreuen Dieners Bahau�ll�hs, der den Fortschritt Seiner Sache w�nscht, frei und gro�z�gig zur Vermehrung des Fonds beizutragen.�23

�Die begeisterte Energie, mit der sich die Gl�ubigen in der ganzen Welt unter der hingebungsvollen F�hrung ihrer Nationalen Geistigen R�te erhoben haben, um sich der Herausforderung des Planes zu stellen, ist ein gutes Vorzeichen f�r die riesige Ausdehnung, die der Plan verlangt. Wir bitten Sie nun, Ihre Kr�fte und Gedanken mit gleicher Begeisterung auf die Erfordernisse der universellen Teilnahme zu lenken ...

In derselben Botschaft erl�uterten wir die Bedeutung der universellen Teilnahme: ,... dass ... jeder Gl�ubige sich mit ganzer Hingabe bem�ht, die Sache zu lehren, das BahaLeben zu f�hren, f�r den Fonds zu spenden und vor allem in ausdauerndem Bem�hen die Bedeutung der Offenbarung Bahau�ll�hs allm�hlich besser zu verstehen. Wie unser geliebter H�ter sagte: �Eines, und nur eines wird unfehlbar und mit Gewissheit den unzweifelhaften Sieg dieser heiligen Sache sichern, n�mlich das Ausma�, in dem unser pers�nliches, inneres Leben und unsere privaten Neigungen vielf�ltig die Herrlichkeit der von Bahau�ll�h verk�ndeten ewigen Prinzipien widerspiegeln.��

,Betrachte die Welt als einen menschlichen K�rper�, schrieb Bahau�ll�h an K�nigin Viktoria. Sicherlich k�nnen wir die BahaWelt, die Heerscharen Gottes, in gleicher Weise betrachten. Im menschlichen K�rper hat jede Zelle, jedes Organ, jeder Nerv seine ganz bestimmte Aufgabe. Wenn sie alle ihre Funktion erf�llen, ist der K�rper gesund, kr�ftig, voll Energie und bereit f�r alle Anforderungen, die an ihn gestellt werden. Keine Zelle, und sei sie noch so bescheiden, lebt vom K�rper getrennt, weder in Bezug auf ihren Dienst f�r den K�rper noch in Bezug auf das, was sie von ihm erh�lt. Dies gilt f�r den K�rper der Menschheit, in dem Gott ,jedes, auch das geringste Wesen mit F�higkeiten und Begabungen ausgestattet hat�, und es gilt vor allem f�r den K�rper der BahaWeltgemeinde, denn dieser K�rper ist bereits ein Organismus, vereint in seinen Bestrebungen, verbunden in seinen Methoden, auf der Suche nach Beistand und Best�tigung aus derselben Quelle und erleuchtet von dem bewussten Erfassen seiner Einheit. Deshalb ist in diesem organischen, g�ttlich gef�hrten, gesegneten und erleuchteten K�rper die Teilnahme jedes einzelnen Gl�ubigen von �u�erster Wichtigkeit; sie ist eine Quelle der Macht und der Lebenskraft, die uns bisher noch unbekannt ist. Denn wie ausgedehnt und tiefgreifend die Teilnahme an der glorreichen Arbeit f�r die Sache auch schon gewesen ist wer wollte behaupten, dass jede(r) einzelne Gl�ubige bereits seine oder ihre vollste Befriedigung im Leben der Sache gefunden habe? Die BahaWeltgemeinde, die wie ein gesunder neuer K�rper heranw�chst, entwickelt, indem sie zur Reife dr�ngt, neue Zellen, neue Organe, neue Funktionen und Kr�fte, bis schlie�lich jede Seele, die f�r die Sache Gottes lebt, von dieser Sache Gesundheit, innere Sicherheit und die �berreichen Gnadengaben Bahau�ll�hs erh�lt, die durch Seine g�ttlich niedergelegte Ordnung ausstr�men.

Zus�tzlich zum Lehren kann jeder Gl�ubige beten. Jeder Gl�ubige kann sich bem�hen, sein ,pers�nliches, inneres Leben� und seine ,privaten Neigungen vielf�ltig den Glanz dieser ewigen von Bahau�ll�h verk�ndeten Prinzipien widerspiegeln� zu lassen. Jeder Gl�ubige kann f�r den Fonds spenden. Nicht alle Gl�ubigen k�nnen �ffentliche Vortr�ge halten, nicht alle sind aufgerufen, in administrativen Institutionen zu dienen. Aber alle k�nnen beten, ihren eigenen geistigen Kampf austragen und f�r den Fonds spenden. Wenn jeder Gl�ubige diese heiligen Pflichten erf�llt, werden wir �ber den Zuwachs an Kraft erstaunt sein, der sich dem ganzen K�rper mitteilt und der seinerseits weiteres Wachstum und die Ausgie�ung gr��erer Segensf�lle auf uns alle hervorruft.

Das wahre Geheimnis der universellen Teilnahme liegt in dem vom Meister oft ge�u�erten Wunsch, die Freunde m�chten einander lieben, einander st�ndig ermutigen, zusammen arbeiten, wie eine Seele in einem K�rper sein und, indem sie das tun, ein echter, organischer, gesunder K�rper werden, der vom Geist erleuchtet und belebt ist. In einem solchen K�rper werden alle Teile geistige Gesundheit und Lebenskraft vom Organismus selbst erhalten, und die vollkommensten Bl�ten und Fr�chte werden heranreifen.�24

Wer kann f�r den Fonds spenden?

Prinzip der Annahme von Spendengeldern nur von erkl�rten Baha

�Einer der unterscheidenden Wesensz�ge der Sache Gottes ist das Prinzip der Nichtannahme finanzieller Spenden von Nicht�Baha f�r eigene Zwecke: die Speisung der BahaFonds ist eine Gnade, die Bahau�ll�h Seinen erkl�rten Anh�ngern vorbehalten hat. Diese Gnade auferlegt den Gl�ubigen allein die volle Verantwortung f�r die finanzielle Unterst�tzung des Glaubens.�25

�Der H�ter sagte hinsichtlich der Frage, ob von Menschen, die kein Wahlrecht besitzen, Spenden angenommen werden d�rften, dies sei nicht erlaubt.�26

Damit wird eindeutig klar, dass die Spendengelder nur von Baha angenommen werden d�rfen, die im Besitz der administrativen Rechte sind.

�F�r diesen Zweck (zur Unterst�tzung der T�tigkeiten des Geistigen Rates) zu spenden, ist eines der dringendsten Erfordernisse der Sache Gottes, wird als h�chst notwendig erachtet und ist von grundlegender Bedeutung. Nach der Huqúq�Zahlung ist es die Pflicht jedes Baha.�27

�Jeder Baha, ob Erwachsener oder Kind, kann f�r die Fonds der Sache spenden. Zu diesem Thema bedarf es keiner Erl�uterung BahaKinder haben immer und �berall f�r die Sache gespendet.�28

Ablehnung und R�ckgabe von Spenden

�Obwohl jeder Spender das Recht hat, den beabsichtigten Zweck einer jeden Spende von Geld oder Verm�gen zu bestimmen, so ist der Rat nicht verpflichtet, eine solche Spende anzunehmen, wenn ihm dies untunlich oder nicht weise erscheint. Wenn nach einer Beratung mit dem Spender keine Einigung erzielt werden kann, die der Rat f�r notwendig h�lt, oder wenn es ihm nicht m�glich ist, die angegebene Spende f�r einen n�tzlicheren Zweck bestimmen zu lassen, so sollte der Beitrag dem Spender zur�ckgegeben werden.�29

Keine finanzielle Hilfe von Nicht�Baha

�Er [der H�ter] w�nscht, dass ich nochmals betone, dass die Gl�ubigen unter keinen Umst�nden irgendeine finanzielle Hilfe von Nicht�Baha annehmen, die im Zusammenhang mit besonderen administrativen T�tigkeiten des Glaubens ... oder anderen �rtlichen oder nationalen BahaGemeindefonds verwandt werden sollen. Der Grund daf�r ist ein zweifacher: Erstens sind die Institutionen, welche die Baha allm�hlich aufbauen, ihrer Natur nach Gaben Bahau�ll�hs an die Welt und zweitens w�rde die Entgegennahme von Geldmitteln von Nicht�Baha f�r ausdr�ckliche BahaZwecke die Baha fr�her oder sp�ter in unvorhergesehene Verwicklungen und Schwierigkeiten mit anderen verstricken und dadurch der Sache unermesslichen Schaden zuf�gen.�30

Der Schatzmeister muss klarstellen, dass alle Spenden nur von Baha stammen. Wenn ein Nicht�Baha ihn darum bittet, seine Spende anzunehmen, weil er/sie die BahaPrinzipien unterst�tzen m�chte, sollte der Schatzmeister ihm/ihr erkl�ren, warum keine Spenden von Nicht�Baha angenommen werden. Er /sie sollte ermutigt werden, die Lehren Bahau�ll�hs weiter zu studieren und sich von ihrer Wahrheit �berzeugen. Das Haus der Gerechtigkeit hat wiederholt betont, dass der Fonds und seine Bedeutung Bestandteil der Lehraktivit�ten sein sollte! Wir scheuen uns oft mit neuen Gl�ubigen oder Bekannten �ber den Fonds zu sprechen, aber der geistige Aspekt des Fonds zieht in der Tat viele Menschen an und k�nnte sie dazu f�hren, Bahau�ll�h anzuerkennen.

Kapitel 4: Verm�gensverwaltung
Die Freunde zum Spenden aufrufen

Es gibt einige geistige Prinzipien, die in Zusammenhang mit dem Spendenaufruf ber�cksichtigt werden m�ssen.

1. Die W�rde der Sache muss unter allen Umst�nden gewahrt bleiben. Unsere Lehren erlauben es nicht, die W�rde oder ein Prinzip der Sache zu opfern, um ein gewisses Ziel zu erreichen.

2. Das Befolgen der BahaGesetze und Prinzipien ist eine pers�nliche Angelegenheit zwischen jeder Seele und Gott.

3. Das Befolgen eines Gesetzes oder Prinzips h�ngt nur vom eigenen freien Willen ab, aber auch vom Wissen �ber das Prinzip und vom Verst�ndnis

�ber seine geistige Grundlage.

4. Wenn wir uns hinsichtlich des Fonds an die Freunde wenden, m�ssen wir die genannten drei Prinzipien und �Bescheidenheit in allen Dingen� ber�cksichtigen. Die folgende F�hrung aus den Schriften mag f�r den Schatzmeister und den Rat hilfreich sein, wenn wir mit den Freunden fondsbezogene Angelegenheiten besprechen m�chten:

�Wie es schon in verschiedenen Briefen an Sie zum Ausdruck kam, ist es wichtig, dass die Nationalen Geistigen R�te Mittel und Wege finden, um in den Herzen der Freunde ein Zugeh�rigkeitsgef�hl hervorzurufen. Das kann auch geschehen, indem man ihre Aufmerksamkeit auf die Erfordernisse des Fonds richtet.�31

�Es sollte dem Nationalen Geistigen Rat weder peinlich sein, noch ihn in Verlegenheit st�rzen, wenn er sich st�ndig mit der dringenden Bitte an die Freunde wendet, ihren Glauben und ihre Ergebenheit f�r die Sache Gottes durch Opfer zu erweisen. Er sollte sie darauf aufmerksam machen, dass sie durch selbstlose Taten geistig wachsen, dass die Angst vor Armut sie nicht vom Opfer f�r den Fonds abhalten sollte und dass Hilfe und Segen aus der Quelle alles Guten und allen Reichtums unfehlbar und sicher sind.�32

�Ebenso wie die Freunde die heilige Verpflichtung haben, f�r die Fonds des Glaubens zu spenden, ist jeder �rtliche und Nationale Rat unmittelbar und unumg�nglich daf�r verantwortlich, ihnen (den Freunden) die geistigen Grunds�tze nahe zu bringen, die mit den BahaSpenden zusammenh�ngen. Ein Vers�umnis in der Bildung der Freunde hinsichtlich dieser Seite des Glaubens bedeutet, sie der geistigen Wohltat, die sich aus dem Opfer auf dem Pfade Gottes ergibt, bewusst zu berauben.�33

Konzept der Spendenzusage

Von gro�er Hilfe im Planungsprozess eines Budgets kann das Konzept der Spendenzusage sein. Eine Spendenzusage bedeutet, dass Freunde dem �rtlichen Schatzmeister sagen, wie viel sie vorhaben, regelm��ig monatlich an den �rtlichen Fonds zu spenden. Basierend auf diesen Spendenzusagen kann der Schatzmeister in gewissem Ausma� die Zuwendungen f�r das n�chste Jahr absch�tzen. Das Haus der Gerechtigkeit erkl�rt:

�Feste Spendenzusagen k�nnen ein n�tzlicher Weg sein, um zum Spenden anzuregen und die Freunde auf die finanziellen Erfordernisse der Sache Gottes aufmerksam zu machen. Diese Methode kann sich als besonders brauchbar erweisen, wenn ein Geistiger Rat ein gr��eres Projekt ... vor sich hat und im voraus absch�tzen muss, ob die Mittel f�r das Projekt verf�gbar sein werden. Allerdings w�rde es den BahaPrinzipien v�llig zuwiderlaufen, wenn beim Aufruf zu derartigen Spendenzusagen oder beim Versuch, die Spenden einzubringen, irgendwelcher Druck ausge�bt w�rde. Wenn eine Spendenzusage vorliegt, ist es gestattet, den Spender privat an seine Spendenabsicht zu erinnern und ihn h�flich zu fragen, ob es ihm m�glich w�re, seine Zusage einzul�sen; doch muss sich ein Geistiger Rat dar�ber im klaren sein, dass solche Zusagen keine rechtlichen Verpflichtungen sind und dass ihre Einl�sung einzig und allein eine Gewissensangelegenheit ist. Es d�rfen keine Listen von Freunden, die eine Zusage abgegeben haben, ver�ffentlicht werden.�34

Mittel f�r den Fonds beschaffen durch Lotterie, Bingo�Spiele,

Verlosungen, etc.

�Bei der Durchsicht Ihres Protokolls vom 15. M�rz 1967 beziehen wir uns auf Punkt 25-8, wo Ihr Schatzmeister eine Lotterie als Weg vorschl�gt, einen persischen Teppich, der Ihnen von einem Gl�ubigen �bergeben wurde, zu ver�u�ern. Wir glauben nicht, dass dies ein angemessener Weg ist, Gelder f�r den Fonds zu beschaffen ...�

�Bez�glich der Teilnahme eines �rtlichen Geistigen Rates an Bingo�Spielen mit der Absicht, zum Fonds beizutragen, glauben wir nicht, dass es angemessen ist, Gelder f�r den Glauben durch Gl�cksspiele oder Verlosungen zu gewinnen.�

�Es wurde festgestellt, dass unter den angewandten Methoden, Gelder f�r den Fonds zu gewinnen, eine Verlosung war. Wir wurden gebeten, folgendes zu diesem Thema aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an einen anderen Nationalen Geistigen Rat zu zitieren: ,Im Kitáb�i�Aqdas ist nichts genaues �ber die Veranstaltung von Verlosungen gesagt, und das Universale Haus der Gerechtigkeit hat in dieser Sache kein Gesetz erlassen. Jedoch erachten wir es zum gegenw�rtigen Zeitpunkt nicht f�r w�nschenswert, dass BahaInstitutionen auf diese Art Gelder f�r den Fonds gewinnen.��

�... das Haus der Gerechtigkeit glaubt, dass es f�r die Freunde wichtig ist, die Tatsache nie aus den Augen zu verlieren, dass das Spenden an die Fonds des Glaubens eine geistige Verantwortung und ein Vorrecht von tief greifender Bedeutung im geistigen Leben des einzelnen Gl�ubigen ist, und es muss Vorsicht walten, dass dieser Aspekt des BahaLebens nicht dadurch zur Nebensache wird, dass man ihn mit zu vielen ,Tricks� verbindet oder mit mangelnder W�rde behandelt. Gleichzeitig sollten die R�te die Begeisterung jener Freunde nicht d�mpfen, die sich, da sie nur �ber unzureichende finanzielle Mittel verf�gen, phantasievolle M�glichkeiten ausdenken, um Geld f�r die Arbeit des Glaubens einzunehmen.

Innerhalb dieses Rahmens gibt es einen klaren Unterschied im Bereich der Aktivit�ten, die einzelne durchf�hren k�nnen, und solchen, die angemessen und w�rdig sind, dass ein Geistiger Rat sich daran beteiligt oder sie unterst�tzt.�

�Es ist sicher nichts dagegen einzuwenden, dass ein Rat einem professionellen Auktionator Sachspenden zum Verkauf �berl�sst und den Gewinn dem Fonds zuf�hrt. Ob es angemessen ist, eine solche ,regul�re Auktion� unter Baha abzuhalten, h�ngt vom Urteil des Rates ab, ob eine angemessen w�rdige Atmosph�re erreicht werden kann und auch, ob die Freunde die Auktion als Druck zum Spenden verstehen k�nnten, was sicherlich nicht w�nschenswert w�re. Grunds�tzlich m�chte das Haus der Gerechtigkeit nicht zu solchen Auktionen zugunsten des Fonds ermutigen.�

�In vielen Teilen der Welt k�nnen Spenden von Produkten und handwerklichen Erzeugnissen eine gro�e, kraftvolle Quelle regelm��iger Spenden sein, zu denen ohne weiteres ermutigt werden kann, wobei geeignete Richtlinien f�r das Sammeln, den Verkauf und die Verwendung der Gewinne zu treffen sind.�

Sorgf�ltige Verwaltung der BahaGelder

�... Die finanziellen Probleme, vor denen sich die Sache sieht, sind �u�erst dringend und wichtig. Sie erfordern eine umsichtige Administration und weise Politik. Wir sollten die Bed�rfnisse der Sache studieren, herausfinden, auf welchem Gebiet sich die besten Ergebnisse erzielen lassen und dann die n�tigen Finanzmittel entsprechend zuteilen. Eine solche Aufgabe ist gewiss sehr schwierig und verantwortungsvoll.�35

�Der H�ter legt Ihrem Rat eindringlich nahe, die Tempelarbeiten soviel wie vern�nftigerweise m�glich zu beschleunigen, gleichzeitig aber die Kosten sorgf�ltig zu �berwachen und dem Architekten keine extravaganten Ideen zu gestatten. Nur durch weise Sparsamkeit, das Ausschalten alles �berfl�ssigen, die Konzentration auf das Wesentliche und sorgf�ltige �berwachung ist es dem H�ter gelungen, den Schrein und das Internationale Archiv im Weltzentrum zu erbauen und die heiligen St�tten mit G�rten zu umgeben, die in den Augen der �ffentlichkeit �ppig erscheinen, in Wirklichkeit aber das Ergebnis strengster wirtschaftlicher Planung sind ...�36

Das Quittieren der Spenden

�Der Nationale Geistige Rat ist daf�r verantwortlich sicherzustellen, dass sein Schatzmeister erhaltene Spenden richtig quittiert und entsprechende Konten �ber alle Einnahmen und Ausgaben f�hrt. Wenn auch der Schatzmeister gew�hnlich der verantwortliche Amtstr�ger einer so heiligen Verpflichtung ist, so hei�t das nicht, dass andere Mitglieder dadurch von aller Verantwortung befreit oder ihres Rechtes beraubt w�ren, in jeder Hinsicht Zugang zu Einzelheiten zu erhalten, die mit dem laufenden Vorgang des Rates zu tun haben.

Das Recht und die Verantwortung, mit denen die einzelnen Mitglieder des Rates ausgestattet sind, heben nicht die Vertraulichkeit der BahaSpenden auf, da die Information, die der Schatzmeister oder andere Ratsmitglieder erhalten, streng vertraulich behandelt werden muss.�37

Die Zweckbestimmung der Spenden ber�cksichtigen

Der Einzelne hat das Recht zu bestimmen, f�r welchen Zweck er zu spenden gedenkt. Diese Ma�gabe ist f�r den Schatzmeister verbindlich. Eine nicht zweckgebundene Spende jedoch erm�glicht dem Schatzmeister gr��te Entscheidungsfreiheit hinsichtlich der notwendigen Ausgabe. Grunds�tzlich werden die Spenden f�r die nachfolgenden Zwecke ausgegeben:

1. Zur Entwicklung des Weltzentrums

2. zur Steigerung des Ansehens des Glaubens in der Welt (H�user der Andacht)

3. zur Fortsetzung der sozialen und �konomischen Entwicklungsprogramme (ihre praktische Unterst�tzung und Darstellung in der �ffentlichkeit)

4. zur verst�rkten Proklamation des Glaubens Bahau�ll�hs, zur F�rderung des Prozesses, der zum Beitritt in Scharen f�hren wird.

�Obwohl es im allgemeinen den Freunden erlaubt ist, den Zweck der Spenden zu bestimmen, ist es offensichtlich oft besser, wenn die Freunde es dem Rat �berlassen, ihre Spenden ohne Einschr�nkung zu verwenden. �berdies ist ein Rat keineswegs verpflichtet, eine zweckbestimmte Spende anzunehmen; wenn er sie jedoch annimmt, ist er daran gebunden, die Zweckbestimmung zu respektieren.�38

�Es muss Sorge getragen werden, dass die Zweckbestimmung nicht aufgehoben wird. So hat die Verwendung zweckbestimmter Mittel f�r die Kostendeckung bestimmter Posten Ihres Budgets insgesamt den Effekt, dass sich der Gesamtbetrag allgemeiner Spenden, die f�r das Budget verwendet werden m�ssten, verringert. Im Ergebnis kann diese Praxis darauf hinauslaufen, dass zwischen einer zweckbestimmten Spende und einer solchen, deren Zweck nicht

bestimmt ist, kein Unterschied mehr besteht. Zum Beispiel:

Ein Freund bestimmt eine Spende f�r den Internationalen BahaFonds. Diese f�r die Spende Ihres Nationalen Fonds an den Internationalen BahaFonds zu verwenden, w�re falsch, es sei denn, dass die Kennzeichnung dies bestimmt. Gelder, die nur f�r den Internationalen BahaFonds vorgesehen sind, sollen zus�tzlich zu den Spenden Ihres Nationalfonds sofort an das Weltzentrum �berwiesen werden.�39

�Wir wurden gebeten, Ihre Aufmerksamkeit auf den Grundsatz zu lenken, dass zweckgebundene Spenden wie zum Beispiel solche f�r den Kauf oder den Erhalt von Eigentum, f�r spezielle Lehrprojekte usw. nicht f�r andere Zwecke verwendet, sondern auf einem Sonderkonto gehalten werden sollen, bis sie f�r den Zweck ausgegeben werden, f�r den sie gespendet wurden. Dies hat zu gelten, ob die Gelder vom Weltzentrum kommen, von Einzelpersonen oder aus anderen Quellen. Wurde das Projekt, f�r welches das Geld gespendet wurde, aufgegeben, so soll die Spende dem Spender zur�ckgegeben werden, es sei denn, er sei damit einverstanden, dass sie f�r andere Zwecke verwendet wird. Die Grunds�tze, die zweckgebundene Spenden betreffen, strikt zu beachten, ist aus vielerlei Gr�nden �u�erst wichtig auch, damit das Vertrauen der Freunde in alle den Fonds betreffende Angelegenheiten erhalten bleibt.�40

�Diese Frage der richtigen Buchf�hrung von zweckbestimmten Spenden ist sehr wichtig. Die Kontob�cher eines jeden Rates sollten so angelegt sein, dass jederzeit klar unterschieden wird zwischen zweckgebundenen Spenden und Spenden, die zur freien Verf�gung des Rates stehen, so dass keine Gefahr besteht, dass der Rat sie versehentlich miteinander vermengt und zweckbestimmte Gelder f�r einen falschen Zweck ausgibt.�41

�Der geliebte H�ter hat nachdr�cklich betont, dass Spenden f�r den BahaFonds, die f�r bestimmte Zwecke gegeben wurden, nur f�r diese Zwecke verwandt werden d�rfen, es sei denn, der Spender habe einer �nderung zugestimmt. Wenn der Rat die Spende nicht f�r den besonderen Zweck verwenden kann, darf er die Annahme verweigern. Er kann aber auch mit dem Spender beraten und ihm vorschlagen, die Spende f�r allgemeine Zwecke freizugeben oder sie einem anderen Zweck zuzuf�hren. Es sollte aber kein Druck ausge�bt werden, um seine Zustimmung zu erzwingen. Sobald andererseits dem Rat Geld gespendet wurde, geh�rt es dem Rat, obwohl es f�r einen besonderen Zweck bestimmt ist. Der Spender hat kein Recht, den Zweck einseitig zu �ndern. Der Rat kann jedoch nach seinem Ermessen mit einem solchen Ersuchen einverstanden sein.�42

Verkauf von BahaLiegenschaften

�Was die Erl�se beim Verkauf von BahaBesitz angeht: Wenn sie �ber den allgemeinen Fonds des Glaubens erworben wurden und eine Zweckbestimmung der Gelder nicht ber�hrt ist, so ist der einzige anzuwendende Grundsatz der eingangs genannte, n�mlich, dass keine nationale Gemeinde ohne Hazaratu�l�Quds, Stiftung oder Tempelgel�nde sein sollte, was vielleicht der Fall ist. Wenn das Verm�gen gespendet oder mit Geldern gekauft wurde, die f�r diesen besonderen Zweck vorgesehen waren, so wird der Erl�s aus dem Verkauf des Verm�gens f�r die Zweckbestimmung einbehalten, es sei denn, dass der Spender ausdr�cklich etwas anderes vorgesehen hat. Lebt der Spender noch, so kann er selbstverst�ndlich die Zweckbestimmung aufheben. Wenn der Spender nicht mehr lebt, oder es ablehnt, die Zweckbestimmung aufzuheben, so sollte der Erl�s dem gleichen Zweck dienen. Ist der Zweck schon erf�llt (d. h. ein entsprechendes Verm�gen wurde schon erworben), so sollte der Mehrertrag so weit wie m�glich in einer Weise verwendet werden, die der urspr�nglichen Absicht des Spenders entspricht, das hei�t das Verm�gen zu unterhalten oder zu vermehren. Im Zweifelsfall sollte die Angelegenheit dem Universalen Haus der Gerechtigkeit vorgelegt werden.�43

Anlage von BahaGeldern

�Der Rat ist der Treuh�nder des unter seiner Obhut stehenden Fonds, und seine Hauptsorge beim Anlegen solcher Gelder sollte das Bem�hen sein, ihren realen Wert zu erhalten.

Gleichfalls w�nschenswert ist es, durch solche Anlagen ein gutes Einkommen zu erzielen, jedoch ist dies von sekund�rer Bedeutung und sollte nicht in Betracht gezogen werden, wenn dies den Wert des Kapitals gef�hrden w�rde. Dies trifft besonders bei den zweckgebundenen Spenden zu, wo der Rat gegen�ber dem Spender verpflichtet ist, den Wert der Spende bis zu dem Zeitpunkt zu erhalten, da sie f�r den bestimmten Zweck verwendet werden kann. Falls der Wert der W�hrung sinkt, ist eine Methode, den Realwert der zweckgebundenen Mittel zu erhalten, alle erzielten Ertr�ge dem Gesamtkapital wieder zuzuf�hren, selbst wenn der Spender die mit seiner Spende erzielten Ertr�ge nicht besonders zweckbestimmt hat.�44

Grunds�tzliche Elemente der Arbeit des Schatzmeisters

�Das Universale Haus der Gerechtigkeit hat kein einheitliches Verfahren f�r BahaSchatzmeister festgelegt, weil die Methoden der Buchf�hrung und die Gesetze, die solche Angelegenheiten regeln, von Land zu Land und von Situation zu Situation erheblich voneinander abweichen. Es empfiehlt sich, dass der Schatzmeister des Nationalen Rates bei solchen technischen Fragen den Rat eines professionellen Buchhalters sucht. Der Nationale Geistige Rat sollte nat�rlich sicherstellen, dass seine Rechnungsb�cher j�hrlich gepr�ft werden, wof�r man ohne Bedenken die Dienste einer Nicht�BahaFirma in Anspruch nehmen kann.

Ganz allgemein gesprochen meint jedoch das Universale Haus der Gerechtigkeit, dass es bestimmte Dinge gibt, denen ein nationaler Schatzmeister besondere Aufmerksamkeit schenken sollte:

1. Es gibt die Beziehung zwischen dem Nationalen Rat, den einzelnen Gl�ubigen und den �rtlichen Gemeinden. Der nationale Schatzmeister kann durch jegliche Korrespondenz mit Spendern, die f�r den Nationalfonds spenden, und mit Aussch�ssen, die den Fonds f�r ihre Arbeit in Anspruch nehmen, m�chtigen Einfluss nehmen, dass die Bande liebevoller Einigkeit innerhalb der Gemeinde gekn�pft werden.

2. Der Schatzmeister muss selbstverst�ndlich dem Nationalen Geistigen Rat regelm��ige und genaue Finanzberichte vorlegen, so dass dieser seine Arbeit im Rahmen der ihm zur Verf�gung stehenden Mittel richtig planen kann.

3. Der Schatzmeister ist daf�r verantwortlich, dass der j�hrliche Finanzbericht f�r den Nationalen Geistigen Rat rechtzeitig vorbereitet wird, damit er er�rtert werden kann, bevor er der Nationaltagung vorgelegt wird. Er muss auch den Jahresetat planen, damit der Nationale Rat ihn pr�fen und billigen kann.

4. Der Schatzmeister soll die Verwendung des Fonds sorgf�ltig �berwachen, so dass er den Rat rechtzeitig warnen kann, wenn die Gefahr besteht, dass zu viel ausgegeben wird.

5. F�r die Buchf�hrung muss ein System gew�hlt werden, das sicherstellt, dass zweckgebundene Gelder von solchen, die zur freien Verf�gung des Rates stehen, absolut getrennt gef�hrt werden; es sollte Vorkehrungen geben, die das versehentliche Ausgeben zweckbestimmter Mittel f�r andere Zwecke verhindern.

6. Zus�tzlich zur F�hrung genauer Konten �ber Einnahmen und Ausgaben soll der Schatzmeister im Auge behalten, dass der Verm�gensstand des Rates abgesichert ist und dass sowohl der Verm�gensstand als auch die Verbindlichkeiten sorgf�ltig aufgezeichnet werden.

7. Der Schatzmeister soll dem Rat empfehlen, regelm��ig eine ausreichende Summe beiseite zu legen, um die Reparatur und Instandhaltung von Besitzt�mern, die der Sache geh�ren, sicherzustellen, so dass diese in gutem Zustand erhalten werden k�nnen und die normale Arbeit f�r die Sache durch die pl�tzliche Anforderung gro�er Summen f�r Reparaturen nicht behindert wird. Gew�hnlich wird die Aufgabe der Instandhaltung von Eigentum einem besonderen Ausschuss oder mehreren Aussch�ssen �bertragen, die vom Rat konsultiert werden sollten und die vorschlagen k�nnen, dass j�hrlich ein angemessener Betrag daf�r beiseitegelegt wird.

8. Wenn es auch im Ermessen des Nationalen Geistigen Rates liegt, nur eine Unterschrift auf Schecks zu fordern, die auf den Nationalfonds ausgestellt sind, so hat doch die Erfahrung gezeigt, dass es in der Praxis besser ist, wenigstens zwei Unterschriften zu fordern. Dies ist ein Schutz nicht nur f�r den Fonds selbst, sondern auch f�r den Schatzmeister. Die Fonds des Glaubens sind ein heiliges Pfand, und die R�te sollten �u�erst gewissenhaft in ihrer Verwaltung und Abrechnung sein.�45

�Als Antwort auf Ihren Brief vom 7. Februar 1982 hat uns das Universale Haus der Gerechtigkeit angewiesen Ihnen mitzuteilen, dass es keine Einw�nde dagegen gibt, wenn ein Nationaler Geistiger Rat Baha oder Nicht�Baha f�r die gesetzlich vorgeschriebene Pr�fung der Rechnungsb�cher beruft. Die T�tigkeit eines professionellen Pr�fers ist von Natur aus eine vertrauliche, und die Tatsache, dass der Pr�fer die Aufstellungen der Spenden ansehen muss, verletzt nicht den Grundsatz der Vertraulichkeit.�46

Berichterstattung an den �rtlichen Geistigen Rat

Ausnahmslos bei jeder Ratssitzung sollte der Schatzmeister einen kurzen Bericht �ber den Stand des Fonds geben. Dieser Bericht sollte die Spenden an die verschiedenen Fonds seit dem letzten Bericht und seit Beginn des Finanzjahres, die Hauptausgaben und den Betrag enthalten, der dem Rat f�r seinen �rtlichen Fonds bleibt. �ber zweckbestimmte Spenden an den Nationalen Fonds, den Internationalen Fonds, Patenschaftsfonds oder sonstige Fonds kann berichtet werden, da aber diese Mittel nicht direkt dem Rat zur Verf�gung, stehen, sollen sie bei der Berichterstattung extra ausgewiesen werden. Die Berichte sollten Informationen �ber die k�nftige Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben enthalten. Die Berichte sollten klar, genau, regelm��ig und f�r jeden verst�ndlich sein.

Es liegt in der Verantwortung des Schatzmeisters, auf eine solche Art und Weise zu berichten, dass jedes Mitglied des Rates die Situation des Fonds wirklich versteht. Gleichzeitig m�ssen die Schatzmeister �wirksame Verfahren entwickeln, um eine kluge Ausgabe der Fonds sicherzustellen�.

Berichterstattung an den Nationalen Geistigen Rat

Es sollte regelm��ig eine Kopie des Finanzberichts des Schatzmeisters an den Nationalen Rat geschickt werden, nachdem der �rtliche Rat diesen genehmigt hat. Der Grund hierf�r ist, dass der Nationale Rat stets �ber die finanzielle Situation der Gemeinden informiert sein sollte, damit er seine eigenen Aktivit�ten planen kann und somit in der Lage ist, bei Bedarf zu helfen. Der Bericht sollte zusammen mit dem Protokoll des �rtlichen Rates an das Sekretariat des Nationalen Rates geschickt werden.

Am Ende des Gesch�ftsjahres muss der Schatzmeister einen Jahresfinanzbericht vorbereiten und dem Rat vorlegen.

Berichte an die Gemeinde

�Allen Gl�ubigen klare Informationen �ber die Verwendung der Fonds und die finanziellen Erfordernisse zu geben�, ist notwendig. �Es kann f�r die ... �rtlichen Geistigen R�te n�tzlich und hilfreich sein, Pl�ne f�r die finanzielle UnAbhangigkeit zu machen, Ziele f�r die H�he der Spenden zu setzen und Informationen �ber den Fortschritt bei dem Erreichen dieser Ziele zu geben.�

Die Bereitschaft der Freunde, den Fonds zu unterst�tzen, ist gr��er, wenn Transparenz �ber dessen Verwendung besteht.

Ausnahmslos bei jedem 19�Tage�Fest sollte dem Schatzmeister gen�gend Zeit zugestanden werden, um einen Bericht �ber den Stand des �rtlichen Fonds, die Spenden der Gemeinde an die verschiedenen Fonds, Nachrichten zum Fortschritt hinsichtlich des finanziellen Ziels der �rtlichen und nationalen Gemeinde und andere Aspekte bekannt zu geben, die er f�r wichtig h�lt. Selbstverst�ndlich muss streng die Vertraulichkeit gewahrt werden. Der prozentuale Anteil der Gemeindemitglieder, die spenden, sowie sonstige statistische Informationen k�nnen jedoch mitgeteilt werden. Die Verwendung von Grafiken, Zitaten aus den Schriften oder Geschichten im Zusammenhang mit dem Spenden kann helfen, den Bericht anschaulich zu gestalten.

Regelm��ige Information schafft eine Basis des Vertrauens und der Transparenz f�r die Freunde in einer Gemeinde. Der H�ter hat dies in seinen Briefen sehr klar gemacht:

�Lasst uns immer eingedenk sein, dass der Grundton der Sache Gottes nicht diktatorische Gewalt, sondern dem�tige Gemeinschaft ist, nicht willk�rliche Macht, sondern der Geist freier und liebevoller Beratung ... Es ist nicht ihre [der Mitglieder Geistiger R�te] Aufgabe zu diktieren, sondern zu beraten, und nicht nur untereinander zu beraten, sondern so viel wie m�glich auch mit den Freunden, die sie vertreten ... Es ist ihre Pflicht, w�hrend sie das heilige und ausschlie�liche Recht der letzten Entscheidung in H�nden halten, zur Diskussion aufzufordern, Informationen herauszugeben, Missst�nde auszur�umen, Ratschl�ge sogar vom bescheidensten und unbedeutendsten Mitglied der

BahaFamilie willkommen zu hei�en, ihre Beweggr�nde aufzuzeigen, ihre Pl�ne darzulegen.�47

Kommunikation mit Nicht�Baha und der Ruf des Glaubens

�Die Finanzabteilung hat nicht nur eine rein technische Funktion. Sie ist eines der Aush�ngeschilder des ... Geistigen Rates und muss stets darauf achten, welchen Eindruck sie macht. Daher spielen die T�tigkeiten der Finanzabteilung und ihre Korrespondenz eine lebenswichtige Rolle bei der Bildung des Ansehens der Sache und bei der Formung der Einheit in der Gemeinde ... Das schnelle und genaue Begleichen von Rechnungen ist ein wichtiger Faktor, um die �ffentliche Achtung f�r die Baha aufrecht zu erhalten. Das erfolgt auf zweifache Weise. Das sorgf�ltige Pr�fen der Rechnung und der Hinweis auf Irrt�mer zeigt, dass die Baha kompetent und nicht leicht zu betr�gen sind. Die p�nktliche Begleichung von Schulden weist die Baha als gute und verl�ssliche Kunden aus ... Die Art und Weise der Kommunikation mit solchen Institutionen (Banken und anderen Finanzinstituten) kann viel dazu beitragen, das Ansehen des ... Geistigen Rates als einer K�rperschaft aufrecht zu erhalten, die ehrenhaft und �u�erst genau in ihren Finanzgesch�ften ist, wei�, was sie tut, und nicht betrogen werden kann.�48

Fondsmissbrauch

Leider kann es trotz gr��ter Vorsicht vorkommen, dass der Schatzmeister oder der Geistige Rat mit Fondsmissbrauch konfrontiert wird. Das Haus der Gerechtigkeit gibt uns in diesen F�llen die folgende Richtschnur: �... Was die in Ihrem Brief genannten unmittelbaren Probleme angeht: Sie sollten jeden Fall einzeln behandeln, es so einrichten, dass Vertreter des Nationalen Rates [auf �rtlicher Ebene: Vertreter des �rtlichen Rates] sich mit der Person treffen, ihr liebevoll die Ma�st�be der Heiligkeit von BahaFonds, die Wichtigkeit von Integrit�t und Ehrlichkeit im Umgang mit anvertrautem Geld und der Pr�fung, die im Begehren des Menschen nach materiellen Dingen liegt, erkl�ren. Bei einem solchen Treffen sollten mit der betreffenden Person auch Vereinbarungen getroffen werden, ihre Schulden in zumutbaren Raten zur�ckzuzahlen. Ihr Rat hat mit der Aussage Recht, dass, wenn erst ein Trend entsteht, BahaFonds zu missbrauchen, und diesem Trend nicht Einhalt geboten wird, sich die Praxis ausbreiten und dem Glauben wie auch den betreffenden Personen Schaden zuf�gen k�nnte. Gleichwohl sind Weisheit und Verst�ndnis wichtig, damit die besten Ergebnisse erzielt werden k�nnen. Es ist daher wichtig, dass Ihr Rat in Zukunft den Personen, denen Gelder der Sache anvertraut werden, erkl�rt, dass der Rat sie, in Anbetracht der Verpflichtung des Rates zum Schutz der BahaFonds, f�r alle Gelder, die sie entgegennehmen, verantwortlich machen wird. Deshalb m�ssen sie dem Nationalen Geistigen Rat ordnungsgem�� Rechenschaft ablegen, sollen treue Sachwalter von Gottes Pfand sein und k�nnen versichert sein, dass eine solche Ehrlichkeit und Vertrauensw�rdigkeit von Gott reich belohnt werden wird.�49

�Die bedr�ckenden Probleme des Missbrauchs von Geldern, die Sie in Ihrem Brief beschreiben, k�nnen auf lange Sicht nur durch einen Prozess liebevoller Erziehung der Freunde gel�st werden. Durch das Verteilen einschl�giger Texte aus den Schriften des Glaubens, durch sorgf�ltig vorbereitete, auf den heiligen Texten basierende Artikel zu diesem Thema, die in Ihrem Nachrichtenblatt ver�ffentlicht werden, durch Gespr�che auf Konferenzen, Sommerschulen und anderen BahaVersammlungen sowie das Er�rtern dieser grundlegenden Punkte mit den Freunden bei solchen Versammlungen wird es Ihnen m�glich sein, allm�hlich Ihr Ziel zu erreichen.�50

Der Nationale Geistige Rat bietet allen Schatzmeistern und Freunden an, sich in solchen F�llen an den nationalen Schatzmeister und die Finanzabteilung zur Beratung �ber das Problem zu wenden. Da der nationale Schatzmeister sich in einer �hnlichen Situation wie alle Schatzmeister befindet, kann durch gemeinsame Beratung eine L�sung gefunden werden.

Hilfe f�r den Schatzmeister durch Ernennung eines Ausschusses

�Angesichts der gro�en Verantwortung, die den Mitgliedern eines Nationalen Rates von denen auferlegt wurde, die ihn gew�hlt haben, haben wir die Nationalen R�te gedr�ngt, bei der Verwaltung des Nationalfonds die gr��te Sorgfalt walten zu lassen, insbesondere, da Spenden f�r die Freunde gr��tenteils Opfer bedeuten. Es liegt nat�rlich bei Ihnen, wie Sie die mannigfaltigen Aufgaben des t�glichen Gesch�ftsbetriebes Ihres Nationalen Rates delegieren. Wir bitten Sie aber dringend, noch einmal ernsthaft die Beschl�sse zu bedenken, auf die wir uns bezogen haben, und daf�r zu sorgen, dass f�r Kontoabhebungen von Spenden zwei Unterschriften notwendig sind, wovon eine die eines Amtstr�gers Ihres Nationalen Geistigen Rates sein soll.�51

�F�r die �rtlichen Fonds regen wir an, dass jeder �rtliche Geistige Rat mit einer gro�en Gemeinde einen kleinen Ausschuss ernennt, der den Schatzmeister bei der Wahrnehmung seiner Verantwortlichkeiten unterst�tzt, und zwar so lange, bis die Freunde es sich zur Gewohnheit gemacht haben, regelm��ig und freigebig f�r die Sache zu spenden. Vor der Einsetzung solcher Aussch�sse kann mit dem f�r den jeweiligen Bereich zust�ndigen Hilfsamtsmitglied oder mit seinem Assistenten beraten werden. Bei der Ernennung der Ausschussmitglieder muss mit gro�er Sorgfalt vorgegangen werden; es m�ssen vertrauensw�rdige und gewissenhafte Freunde sein, die sich voll bewusst sind, wie wichtig es ist, die Vertraulichkeit von Spenden f�r den Fonds zu wahren.

Diese Schatzmeisteraussch�sse k�nnten mehrere Funktionen erf�llen:

* Sie leisten dem Schatzmeister bei Bedarf Hilfestellung. Zum Beispiel k�nnen Mitglieder des Ausschusses dabei helfen, Quittungen auszustellen oder Konten zu f�hren.

* Sie sorgen f�r begeisternde Kurzansprachen und Beratungen auf Neunzehntagefesten oder eigens einberufenen Zusammenk�nften, um die Freunde in der geistigen und praktischen Bedeutung der Spenden f�r die Fonds zu erziehen.

* Sie nehmen im Namen des �rtlichen Schatzmeisters Geldspenden entgegen und leiten sie diesem zu.

* Sie nehmen Naturalien und Handarbeiten als Spenden entgegen. Der Ausschuss kann auch den Verkauf dieser Gaben in die Wege leiten und den Erl�s dem �rtlichen Schatzmeister �bergeben.

* Sie nehmen von den Freunden schriftliche Zusagen entgegen, dass sie hoffen oder beabsichtigen, dem �rtlichen oder Nationalen Fonds eine Geld- oder Sachspende zukommen zu lassen. Auch leisten sie Hilfestellung beim Einziehen dieser Spenden.

Was nun den Nationalfonds betrifft: In Gegenden, wo aufgrund eines unzureichenden Banksystems, eines unzuverl�ssigen Postzustelldienstes und ganz allgemein schlechter Verkehrs- und Kommunikationsbedingungen Probleme auftreten, ist es sehr empfehlenswert, dass der Nationale Geistige Rat einen nationalen Ausschuss ernennt, der dem nationalen Schatzmeister in �hnlicher Weise zur Seite steht wie es oben f�r die �rtlichen Geistigen R�te erl�utert wurde. Dar�ber hinaus kann es sogar notwendig werden, aus Mitteln des Nationalfonds eine oder je nach Gr��e des Landes mehrere vertrauensw�rdige Personen zu finanzieren, die in l�ndliche Gebiete reisen, dort mit den �rtlichen Schatzmeisteraussch�ssen zusammentreffen, ihnen bei der Aus�bung ihrer Funktionen helfen, die Erfordernisse des nationalen Fonds erl�utern, die Spenden f�r den nationalen Fonds einsammeln und diese an den nationalen Schatzmeister weiterleiten.�52

Kapitel 5:

Hinweise zur Amtsf�hrung in der deutschen BahaGemeinde

Ausz�ge aus dem Handbuch f�r Geistige R�te

Die Verantwortung f�r den �rtlichen BahaFonds obliegt dem Geistigen Rat.

Der Schatzmeister f�hrt die Beschl�sse des Rates aus und befolgt dabei auch die vom Rat gegebenen Richtlinien.

Die finanziellen Unterlagen und Dokumente sind Eigentum des Geistigen Rates, und er kann jederzeit Einblick in diese Unterlagen nehmen. Die Einsicht in die Unterlagen bedarf der ausdr�cklichen Genehmigung des Rates.

Im Allgemeinen wird die Information �ber die H�he von Spenden der einzelnen BahaFreunde vom Schatzmeister geheim gehalten, und nur in seltenen Ausnahmef�llen wird ein Geistiger Rat diese Information ben�tigen. Die vertrauliche Behandlung aller Unterlagen des Geistigen Rates muss gew�hrleistet sein.

Im Einzelnen ergeben sich f�r den Schatzmeister folgende Aufgaben:

1. Empfang und Quittieren von Spenden und anderen Eink�nften f�r den Geistigen Rat. Wenn die Gemeinn�tzigkeit zuerkannt ist, stellt er, unAbhangig von den bereits gegebenen Quittungen f�r die einzelnen Spenden, jedem Gl�ubigen, der es w�nscht, eine Jahresspendenbescheinigung aus und f�gt eine Kopie der Anerkennung des Geistigen Rates als Gemeinn�tzige K�rperschaft bei, damit der BahaFreund dies beim Finanzamt vorlegen und so eine Steuerverg�nstigung erlangen kann.

2. Buchf�hrung (Einnahmen- und Ausgabenrechnung), Registratur und Aufbewahrung aller Belege, Dokumente und die Finanzen des Rates betreffenden Korrespondenz unter Wahrung der Vertraulichkeit.

3. F�hrung der Bankkonten (Girokonto, Sparkonto, etc.) f�r den Geistigen Rat.

4. Er berichtet �ber die finanzielle Situation des Geistigen Rates zu jeder Ratssitzung, bei Neunzehntagefesten sowie zu anderen Anl�ssen auf Wunsch des Geistigen Rates.

Der Finanzbericht sollte Informationen �ber �Anfangsbestand�, �Spenden- und andere Eink�nfte�, �Ausgaben�, �Endbestand�, �noch ausstehende Rechnungen� aufweisen, die �rtliche Spendenbeteiligung der Gemeindemitglieder und Informationen �ber die Erf�llung des Spendenziels der Gemeinde enthalten. Diese Informationen werden im Protokoll der jeweiligen Ratssitzung aufgenommen.

5. Erstellen eines Jahres�Finanzberichtes zur Genehmigung des Geistigen Rates, Vorlage bei der Jahresversammlung der Gemeinde und Weiterleitung an die Finanzabteilung des Nationalen Geistigen Rates.

6. Vorbereiten der B�cher und Belege f�r die j�hrlich durchzuf�hrende Buchpr�fung, die entweder von zwei Mitgliedern des Geistigen Rates oder anderen vom Geistigen Rat bestimmten Personen vorgenommen werden soll. Durch die Buchpr�fung wird die Vollst�ndigkeit der Buchf�hrung gepr�ft und die Richtigkeit der B�cher bescheinigt.

7. Erstellen und laufende Berichtigung einer Liste aller Verm�gensteile des Geistigen Rates. (Siehe hierzu Kapitel Verm�gensverwaltung)

Weitere Auskunft �ber die Aufgaben des Schatzmeisters erteilt die Finanzabteilung des Nationalen Geistigen Rates. (Siehe auch Kapitel 3.8, 3.9 sowie Kapitel 7.4 im Anhang des Handbuchs f�r Geistige R�te und die Textzusammenstellung Zum Geben)

Verm�gensverwaltung

Neben den Bargeld- und Spargeldbest�nden kann ein Geistiger Rat auch andere Verm�genswerte besitzen, wie z. B. ein eigenes BahaZentrum, Ausstellungsmaterial, Informationsst�nde, Projektoren und Filme, eine B�cherei, Ausstattung f�r den Sekret�r und Schatzmeister (Schreibmaschine, Aktenregal, Rechenmaschine), sowie Wertgegenst�nde, die als Sachspenden eingegangen sind.

Die Registrierung dieser Verm�genswerte obliegt dem Schatzmeister des Geistigen Rates, die Verwaltung derselben kann der Geistige Rat jedoch auch anderen Freunden oder einem Ausschuss �bergeben.

Bei Aufl�sung des Rates geht sein Verm�gen an den Nationalen Geistigen Rat �ber.

�� da die Gr��e der BahaGemeinde zunimmt und ihre Angelegenheiten eine gr��ere Komplexit�t erlangen, wird deutlich, dass eine Anzahl Nationaler Geistiger R�te Rat und Unterst�tzung auf dem sehr wichtigen Gebiet der Verwaltung von Besitzt�mern des Glaubens ben�tigt, die ihrer Obhut anvertraut sind. Daher hat uns das Universale Haus der Gerechtigkeit beauftragt, Ihnen folgende Richtlinien zu �bermitteln, die von einem Ad�hoc�Komitee am Weltzentrum erarbeitet wurden. Die genannten Richtlinien sind, insgesamt oder teilweise, auch auf den Schatzmeister eines �rtlichen Rates oder eines Ausschusses anwendbar.

1. Methoden der Buchhaltung und Rechnungsf�hrung: Diese unterscheiden sich von Land zu Land aufgrund der Unterschiede in Anwendung und Gesetz. Sie m�ssen auch der Gr��e und Komplexit�t der Fonds angepasst werden, die von einem Nationalen Geistigen Rat verwaltet werden. Daher wird jeder Nationale Rat dringend gebeten, m�glichst einen kompetenten, qualifizierten Buchhalter einzusetzen, der ihn beraten kann, ein gutes System einzuf�hren, und, falls n�tig, den Schatzmeister des Nationalen Geistigen Rates und seine(n) Assistenten darin auszubilden.

2. Die Wichtigkeit regelm��iger Rechnungspr�fung: Wie ehrlich und gewissenhaft ein Schatzmeister und seine Mitarbeiter auch sein m�gen, irren ist menschlich, und Fehler in der Buchf�hrung k�nnen sehr ernste Auswirkungen haben, wenn sie nicht schnell erkannt werden. Daher ist es f�r jeden Nationalen Geistigen Rat von grundlegender Bedeutung, seine Buchf�hrung mindestens einmal j�hrlich von einem kompetenten, professionellen Rechnungspr�fer pr�fen zu lassen, auch wenn dies das Gesetz, unter dem er eingetragen ist, nicht erfordert.

3. Die Wichtigkeit regelm��iger Berichte: Der Nationale Rat als K�rperschaft hat eine unausweichliche Verantwortung zur Sorge f�r die Fonds, die ihm anvertraut sind, und er muss sicherstellen, dass er regelm��ige Berichte des Schatzmeisters erh�lt. Solche Berichte sollten die Einnahmen und Ausgaben der Fonds f�r den betreffenden Zeitraum hinreichend detailliert aufzeigen, so dass die Vorg�nge f�r den Nationalen Rat klar erkennbar sind. Sie sollten auch die Er�ffnungs- und Schlussbilanz jedes Fonds enthalten sowie die Guthaben und Verbindlichkeiten, die jeden Kontenstand ausmachen. Es sollten auch Erl�uterungen enthalten sein, die die Aufmerksamkeit des Rates auf alle ungew�hnlichen oder unerwarteten Punkte lenken, sowie auf Trends, die aus den aktuellen Zahlen hervorgehen. Dies wird den Nationalen Rat in die Lage versetzen, Stand und Fortschritt der Fonds zu �berwachen und allen Gl�ubigen klare Informationen �ber die Verwendung der Geldmittel und die finanziellen Erfordernisse der Gemeinde zu geben. Solche Mitteilungen werden erheblich dazu beitragen, das Vertrauen der Gl�ubigen in den Nationalen Rat zu erh�hen, und sie ermutigen, die Fonds des Glaubens zu unterst�tzen, dessen Fortschritt sie so eifrig ersehnen.

4. Umgang mit Einnahmen: Der �berwiegende Teil der Einnahmen aller nationalen BahaFonds setzt sich aus Spenden zusammen. Alle Spenden, einschlie�lich Sachspenden, sollten genauestens quittiert und gutgeschrieben werden. Empfangsbest�tigungen sollten mit laufenden Nummern versehen sein, so dass jede Quittung leicht der Spende zugeordnet werden kann, die sie best�tigt. Zweckgebundene Gelder sollten getrennt gebucht und aufgef�hrt werden, und sie sollten nur f�r den bestimmten Zweck Verwendung finden.

5. Die richtige Verwaltung von Grundst�cken und Geb�uden: Grundst�cke und Geb�ude erfordern viel Sorgfalt und Aufmerksamkeit. Auch wenn es sich bei dem Besitztum um ein unbebautes Grundst�ck handelt, besteht immer die Gefahr des �bergriffs durch Nachbarn oder der Benutzung durch Unbefugte. Der Nationale Geistige Rat k�nnte in lange und teure rechtliche Verfahren verwickelt werden, wenn er nicht sicherstellt, dass die Verantwortung f�r Aufsicht und Schutz solcher Grundst�cke bestimmten kompetenten Personen oder Aussch�ssen �bertragen wird, die beauftragt sind, dem Nationalen Rat wenigstens einmal im Jahr regelm��ige Berichte vorzulegen, die einen

�berblick �ber den Zustand des Besitztums geben, nach M�glichkeit erg�nzt durch aktuelle Fotos des Grundst�cks und der Geb�ude.

6. Schutz anderer Verm�genswerte: Wie bei Grundst�cken und Geb�uden sollte die Verantwortung f�r die sichere Verwahrung und Erhaltung aller anderen Verm�genswerte des Nationalen Geistigen Rates eindeutig bestimmten Baha oder Aussch�ssen �bertragen werden; diese sollten beauftragt sein, dem Nationalen Rat regelm��ige Berichte �ber den Zustand der Besitzt�mer vorzulegen. Der Nationale Rat muss selbst sicherstellen, dass geeignete Vorkehrungen f�r die Werterhaltung der finanziellen Reserven durch weise und sorgf�ltige Investitionen getroffen werden.

7. Budget�Planung: Um seine Arbeit richtig planen zu k�nnen, um eine Inanspruchnahme �ber seine finanziellen M�glichkeiten hinaus zu vermeiden und um sicherzustellen, dass die Geldmittel der Gemeinde bestm�glich eingesetzt werden, muss ein Nationaler Geistiger Rat einen Haushaltsplan aufstellen. Sofern er finanzielle Unterst�tzung aus anderen Quellen, wie dem Internationalen BahaFonds, ben�tigt, sollte er sein Budget fr�hzeitig den Beratern vorlegen, um ihre Anmerkungen und Empfehlungen zu erhalten, bevor er es im Heiligen Land unterbreitet. Das Budget sollte nicht nur die gesch�tzten Ausgaben f�r das Jahr enthalten, aufgegliedert nach verschiedenen Punkten, sondern auch eine Sch�tzung der erwarteten Spenden und anderer Einnahmen, sowie Informationen �ber die derzeitigen bzw. zu erwartenden Kontenst�nde der Fonds zu Beginn und am Ende des Zeitraums. Nach M�glichkeit sollte eine Zwei- bis Dreijahresvoraussage der Haupteinnahmen- und ausgabenkategorien ausgearbeitet werden, um die Entscheidung und Kontrolle von Langzeitprojekten zu unterst�tzen und den allj�hrlichen �bergang f�r den Nationalen Rat zu erleichtern.

8. Kontrolle und Buchung von Ausgaben: Dies ist ein Bereich, in dem Sicherungsma�nahmen vereinbart und eindeutige Verfahren beachtet werden m�ssen. Der Nationale Geistige Rat selbst hat die letztendliche Verantwortung f�r die weise und wirtschaftliche Verwendung der Geldmittel des Glaubens, aber er kann als K�rperschaft nicht jede einzelne Zahlung best�tigen. Er muss Befugnisse f�r Ausgaben auf seine Aussch�sse und andere Einrichtungen �bertragen, die f�r die Ausf�hrung der Arbeit der Sache verantwortlich sind. Zugleich muss der Nationale Rat die Gesamtkontrolle wahren. Das Jahresbudget stellt ein wesentliches Instrument dar, dies zu erreichen, wenn es mit einem klaren Berichtssystem gekoppelt ist. Durch ein solches System kann die Finanzabteilung �bersehen, wie die Aussch�sse und andere Einrichtungen die Geldmittel verwenden, sie kann diese Ausgaben mit den Spendeneinnahmen vergleichen und dem Nationalen Rat regelm��ige Berichte vorlegen. Sie muss am Jahresende auch die Ausgaben in einer klaren Aufgliederung von Konten zusammenstellen. Die mit der Verwaltung der Geldmittel beauftragte Person sollte gut ausgebildet werden und Richtlinien erhalten, bevor ihr die Fonds anvertraut werden.

9. Aufbewahrung von Unterlagen: Es muss klar sein, dass die Finanzunterlagen des Nationalfonds dem Rat geh�ren und nicht den einzelnen Schatzmeistern. Daher sollte ein Verfahren festgelegt werden, nach dem ein scheidender Schatzmeister alle Kontenb�cher usw. dem neuen Schatzmeister �bergibt und �ltere Unterlagen in das Archiv des Nationalen Rates �berf�hrt werden.

10. �rtliche Fonds: Die gleichen Prinzipien gelten auch f�r �rtliche Fonds und sollten entsprechend der Gr��e und Arbeitsweise der �rtlichen Gemeinden angewandt werden.

Das Haus der Gerechtigkeit bittet jeden Nationalen Geistigen Rat dringend, diese grundlegenden Erfordernisse zu bedenken und sicherzustellen, dass sie bei seinem eigenen Nationalfonds wie auch bei allen zweckgebundenen oder treuh�nderisch verwalteten Geldern Anwendung finden.�53

Aus der Satzung f�r die Geistigen R�te (Mustersatzung 1998)

�12/I �Beitr�ge werden nicht erhoben. Die f�r den Geistigen Rat und die

BahaGemeinde erforderlichen Mittel werden durch freiwillige Spenden der Gl�ubigen aufgebracht. Zuwendungen f�r den Fonds d�rfen nur Personen erbringen, die selbst Baha und im Besitz ihrer administrativen Rechte sind. F�r karitative, humanit�re oder soziale Zwecke k�nnen Zuwendungen auch von solchen Personen angenommen werden, die nicht Baha sind.

�12/II Die Mittel d�rfen nur zur Verwirklichung der satzungsgem��en Zwecke verwendet werden. Dazu geh�rt auch die finanzielle Unterst�tzung anderer Geistiger R�te sowie des Nationalen Geistigen Rates, wenn diese vom zust�ndigen Finanzamt als gemeinn�tzig anerkannt sind.

�12/III Die Ratsmitglieder erhalten aus dem Fonds keine Leistungen, au�er

a) Ersatz aus auftragsgem�� geleisteten Aufwendungen;

b) aus gesetzlichen Schuldverh�ltnissen,
c) aus dem Vereinszweck dienenden Vertr�gen.

Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind oder durch unverh�ltnism��ig hohe Aufwandsentsch�digungen beg�nstigt werden.�

Kein Baha, der Schatzmeister eingeschlossen, ist berechtigt, einzelne Freunde um Spenden zu ersuchen. Der Schatzmeister ist lediglich ein Beauftragter des Geistigen Rates und verwaltet den Fonds im Namen und Auftrag des Geistigen Rates.

Obwohl der Schatzmeister im Namen des Geistigen Rates Spenden annimmt und quittiert, Rechnungen bezahlt, Buch �ber alle finanziellen Transaktionen f�hrt und auch �ber die finanzielle Situation regelm��ig Bericht erstattet, ist es sehr wichtig zu verstehen, dass die Verwaltung und Verantwortung f�r den

BahaFonds nicht dem Schatzmeister allein obliegt, sondern die Aufgabe des Geistigen Rates als Ganzes ist. Es ist deshalb ratsam, dass jedes Ratsmitglied sich mit den Prinzipien und Richtlinien �ber das Spenden und die Verwaltung des BahaFonds vertraut macht. Der Schatzmeister f�hrt die Beschl�sse des Rates aus und befolgt dabei genau die vom Rat gegebenen Richtlinien.

Die finanziellen Unterlagen und Dokumente sind Eigentum des Geistigen Rates, und er kann und soll �fters Einblick in diese Unterlagen nehmen. Einzelpersonen k�nnen jedoch diese Unterlagen nur mit der Genehmigung des Rates einsehen. Die Information �ber die H�he der Spenden einzelner Baha wird vom Geistigen Rat geheim gehalten. Die vertrauliche Behandlung aller Unterlagen durch den Schatzmeister muss gew�hrleistet sein.

Im Einzelnen ergeben sich f�r den Schatzmeister folgende Aufgaben:

1. Einrichten und Unterhalt eines Bank- oder Postscheckkontos f�r den Geistigen Rat.

Unterschriftsvollmacht wird normalerweise dem Schatzmeister und zus�tzlich einem oder zwei weiteren Ratsmitgliedern erteilt.

2. Empfang und Quittieren von Spenden und anderen Eink�nften f�r den Geistigen Rat und den BahaFonds. Falls der Geistige Rat den Status der �Gemeinn�tzigkeit� noch nicht erhalten hat, bem�ht er sich darum. Wenn die Gemeinn�tzigkeit zuerkannt ist, stellt der Schatzmeister, unAbhangig von den bereits gegebenen Quittungen f�r die einzelnen Spenden, jedem Gl�ubigen, der es w�nscht, eine Jahresspendenbescheinigung aus und f�gt eine Kopie der Anerkennung des Geistigen Rates als Gemeinn�tzige K�rperschaft bei, damit der BahaFreund diese Unterlagen beim Finanzamt vorlegen und eine entsprechende Steuerverg�nstigung erlangen kann.54

3. Nutzung eines Buchf�hrungssystems, das allen finanziellen Belangen des Geistigen Rates sowie Informationen f�r die laufende Berichterstattung an den Rat und an die Gemeinde gerecht wird. (Weiteres siehe n�chstes Kapitel �Buchf�hrung�)

4. Berichterstattung �ber die finanzielle Situation des Geistigen Rates bei Ratssitzungen, Neunzehntagefesten sowie anderen Anl�ssen auf Wunsch des Geistigen Rates. Die Berichte des Schatzmeisters an den Rat sollten die Bewegungen anschaulich machen, das hei�t ausgehend vom fr�heren Bestand sollen Zug�nge und Abg�nge erw�hnt und der derzeitige Stand eingetragen werden. Diese Zahlen sollten im Protokoll der jeweiligen Ratssitzung aufgenommen werden. Auch sollte die Gemeinde dar�ber informiert werden, inwieweit ihr monatliches Spendenziel erreicht wurde.

5. Erstellen eines Jahresberichtes, der nach Genehmigung des Geistigen Rates der Jahresversammlung der Gemeinde vorgelegt wird. Eine Kopie geht an den Nationalen Geistigen Rat (siehe Anlage). Zweckm��igerweise sollte das Finanzjahr mit dem Kalenderjahr �bereinstimmen.

Sollte zwischenzeitlich eine �nderung des Schatzmeisters stattfinden, so muss eine ordentliche �bergabe per Stichtag an den neuen Schatzmeister erfolgen. Die Einzelheiten der �bergabe m�ssen protokolliert werden.

6. Vorbereitung der B�cher und Belege f�r die j�hrlich durchzuf�hrende Pr�fung durch den Geistigen Rat. Der Geistige Rat hat f�r die j�hrliche Kontrolle und Entlastung des Schatzmeisters Sorge zu tragen, z. B. durch zwei Beauftragte des Rates.

7. Registratur und Aufbewahrung aller Belege, Dokumente und die Finanzen des Rates betreffenden Korrespondenz in solcher Weise, dass die Vertraulichkeit gewahrt bleibt, und eventuelle Fragen des Finanzamtes bei einer Kontrolle beantwortet werden k�nnen. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist betr�gt zehn Jahre.

8. Erstellen und laufende Berichtigung einer Liste aller Verm�genswerte des Geistigen Rates (Mobilien und Immobilien).

Buchf�hrung

Der Schatzmeister soll ein Buchf�hrungssystem verwenden, das allen finanziellen Belangen des Geistigen Rates sowie Informationen f�r die laufende Berichterstattung an den Rat und an die Gemeinde gerecht wird. Sofern der Schatzmeister keinen Personalcomputer mit einem Buchhaltungsprogramm nutzen kann, wird vorgeschlagen, ein in jedem Schreibwarengesch�ft erh�ltliches, vorgedrucktes Kassenbuch mit Soll-, Haben- und Bestandsspalten zu f�hren. Jede Seite dieser Kassenb�cher besteht in der Regel aus einem Original und einer Kopie. Es wird vorgeschlagen, f�r jeden Monat eine neue Seite zu verwenden. Am Monatsende sollen alle Belege an die betreffende Seite angeheftet, die Seite aus dem Buch herausgetrennt und abgelegt werden, die Kopie des Blattes verbleibt im Kassenbuch. Dieses Verfahren dient dazu, alle Informationen zu erhalten und die Buchf�hrung auch f�r eine m�gliche Pr�fung durch das Finanzamt transparent zu machen.

Der Saldo jedes Monats wird auf die n�chste Seite �bertragen. In vereinfachter Form k�nnen auch die Belege f�r die Einnahmen und Ausgaben fortlaufend nummeriert und in einem Hefter der Reihe nach einschlie�lich der dazugeh�rigen Kontoausz�ge abgelegt werden. Eine gesonderte Ablage von Bar- und Bankbelegen ist daher nicht erforderlich.

Im Kassenbuch sollen die Namen der Spender nicht erscheinen, um die Geheimhaltung bei einer Einsicht in das Kassenbuch zu gew�hrleisten. Auf den gesondert abgelegten Belegen m�ssen die Namen jedoch aufgef�hrt werden, damit die Spenden den ausgestellten Spendenquittungen zugeordnet werden k�nnen. Dar�ber hinaus ist es zweckm��ig, separat vom Kassenbuch eine namentliche Spendenliste zu f�hren, um am Ende des Jahres ohne gr��eren Aufwand Jahresspendenbescheinigungen ausstellen zu k�nnen.

Nachfolgend wird als Muster ein Blatt aus dem Kassenbuch und der Jahresbericht eines Schatzmeisters zur Verf�gung gestellt.

Blatt aus dem Kassenbuch (als Beispiel)

Datum Bel.-Nr. Vorgang Bar-kasse Giro-Konto Kassen-stand Konto-stand ein aus ein aus Stand am 01.01.02 200.- --- 300.- 03.01. 1 Spende gegen

Quittung 20.- usw. 2 Spende (�berweisung) 50.- 3 Briefmarken (Postbeleg) 25.- 4 �berweisung an BahaVerlag 60.- 5 Spenden (anonym) 80.- 6 Bankzinsen u.

Spesen (lt. Kontoauszug) 3.- 6.- 275.- 287.- 7 Spende d. Scheck 300.- 8 Spenden am 19�Tage�Fest (ohne pers. Quittung) 75.- 9 Einzahlung auf

Girokonto 300.-* 300.-* 10 �berw. an NGR 800.- 50.- 87.- 11 Verkauf von

B�chern 40.- 12 Spenden (s.o.) 100.- 190.- 87.- 13 Spenden durch Scheck 200.- 14 Einzahlung auf

Konto 100.-* 100.-* 15 Miete f�r BahaRaum 50.- 16 Kosten f�r Veranstaltung 250.- 17 Spenden 70.- 18 Bankzinsen u.

Spesen 2.- 10.- 585.- 425.- 1.255.- 1.176.- ./. Ausgaben 425.- 1.176.- Stand am 31.12.02 160.- 79.-

* Hier handelt es sich lediglich um interne Konto�bertr�ge, die bei einer Ermittlung der tats�chlichen Einnahmen und Ausgaben nicht ber�cksichtigt werden d�rfen (siehe Schatzmeisterjahresbericht auf der n�chsten Seite).

Nachdem einige Buchungen get�tigt wurden, und insbesondere zu Sitzungen des Geistigen Rates und zu 19�Tage�Festen, sind die Kontenst�nde (gem�� den beiden letzten Spalten) festzustellen. Diese m�ssen dann mit dem tats�chlich vorhandenen Barbestand und dem Kontostand laut Bankauszug �bereinstimmen.

Jahresbericht vom 01. Januar 2002 bis 31. Dezember 2002

(gem�� dem beiliegenden Blatt aus dem Kassenbuch)

�bertrag aus dem Jahre 2001 insgesamt: 500.-

Einnahmen: Spenden 895.-
Zinsen 5.-
B�cherverkauf 40.-
1.440.-

Ausgaben: �berweisungen an Nationalen Rat 800.-

Briefmarken 25.-
Bankzinsen und Spesen 16.-
�berweisung an BahaVerlag 60.-
Veranstaltungen 250.-

Miete 50.-

1.201.-
Restguthaben 239.-
Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Barkasse 160.-
Girokonto 79.-
239.-
Literaturhinweise

Shoghi Effendi, Baha Administration, Wilmette, Ill., U.S.A., 1968

Shoghi Effendi, H�terbotschaften an die BahaWelt, o. O., 1962

Universales Haus der Gerechtigkeit Ausgew�hlte Botschaften 1963�1988, Langenhain 1996

Baha Funds, A Compilation on Contributions and Administration,

Kanada 1988

Establishing a Comprehensive Treasurer�s Office for a National Spiritual

Assembly, vorbereitet vom BahaWeltzentrum, Anhang zu einem Schreiben der Sekretariatsabteilung vom 13.10.1996 an den Schatzmeister des Nationalen Geistigen Rates der Baha in Russland

Zum Geben, Ausz�ge aus Briefen des H�ters �ber BahaFonds und Beitr�ge, Hofheim 1976

Huqúqu�ll�h ... die kr�nende Zier aller Ernten der Welt, Eine Zusammenstellung der Forschungsabteilung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit,

Hofheim 2001

Lifeblood of the Cause, A Compilation of Extracts from the Baha Writings on Baha Funds and Contributions, U. K., 1989

Hornby, Lights of Guidance, New Delhi 31994

Quickeners of Mankind Pioneering in a World Community, Kanada 1988

Vertrauensw�rdigkeit eine Kardinaltugend der Baha, Zusammengestellt von der Forschungsabteilung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit,

Hofheim 1990

1 Aus einem Brief Shoghi Effendis an einen Gl�ubigen vom 12.12.1943, zitiert in Quickeners of Mankind, Nr. 170

2 Aus einem Brief Shoghi Effendis vom 12.3.1923 an den Nationalen Geistigen Rat der Baha der Vereinigten Staaten und Kanadas, in Baha Administration, S. 41f, zitiert in Zum Geben, S. 7

3 Shoghi Effendi, 12.3.1923, siehe Fu�note 2

4 Aus einem Brief Shoghi Effendis vom 10.1.1926 an den Nationalen Geistigen Rat der Baha der Vereinigten Staaten und Kanadas, in Baha Administration, S. 101, zitiert in Zum Geben, S. 11

5 Aus einem Brief Shoghi Effendis an einen Gl�ubigen vom 31.12.1935, zitiert in Zum Geben, S. 22

6 a. a. O.
7 a. a. O.

8 Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an alle Nationalen Geistigen R�te vom 7.8.1985, zit. in Universales Haus der Gerechtigkeit Ausgew�hlte Botschaften 1963�1996, Nr.184

9 Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an alle Nationalen Geistigen R�te vom 31.10.1993

10 Aus einem Brief Shoghi Effendis vom 5.4.1954, zit. in H�terbotschaften an die BahaWelt, S. 38

11 Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit zum Patenschaftsfonds vom 1.2.1991, s. Compilations, Patenschaftsfonds 1991

12 Aus einem Brief Shoghi Effendis an die deutsche BahaGemeinde vom 14.8.1957, zitiert in

H�terbotschaften an die BahaWelt, S. 93

13 vgl. Shoghi Effendi, Brief vom 12.3.1923 an den Nationalen Geistigen Rat der Vereinigten Staaten und Kanadas, zitiert in Zum Geben, S. 7

14 Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 13.7.1981, zitiert in

Baha Funds, Seite 25, vorl�ufige �bersetzung

15 Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an einen Nationalen Geistigen Rat vom 30.7.1972, vorl�ufige �bersetzung

16 Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 11.1.1977 an einen Nationalen Geistigen Rat, zitiert in Lights of Guidance, Nr. 863

17 Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an alle Nationalen Geistigen R�te vom 7.8.1985, in Baha Funds, S. 28f; zitiert in Universales Haus der Gerechtigkeit Ausgew�hlte Botschaften 184

18 Bahau�ll�h, zitiert in Vertrauensw�rdigkeit eine Kardinaltugend der Baha, Nr. 1

19 Bahau�ll�h, zitiert in Vertrauensw�rdigkeit eine Kardinaltugend der Baha, Nr. 7

20 Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 8.6.1971 an einen Gl�ubigen

21 Nach einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 22.6.1980

22 Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 30.12.1979, zitiert in Lights of Guidance, Nr. 891

23 siehe Fu�note 2

24 Aus einer Botschaft des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom September 1964

25 Aus der Naw�R�z�Botschaft 1974 des Universalen Hauses der Gerechtigkeit

26 Aus einem Brief im Auftrag Shoghi Effendis vom 21.6.1953, zitiert in Lifeblood of the Cause, S. 19

27 Aus einem Brief Shoghi Effendis vom 27.2.1927, zitiert in Huqúqu�ll�h, Nr. 79

28 Aus einem Brief im Auftrag Shoghi Effendis vom 12.2.1949, zitiert in Zum Geben, S. 36

29 Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 22.6.1980

30 Aus einem Brief im Auftrag Shoghi Effendis vom 12.7.1938, zitiert in Zum Geben, S. 35

31 Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an verschiedene Nationale Geistige R�te vom 9.2.1967, zitiert in Lights of Guidance, Nr. 847

32 a. a. O., Nr. 869

33 Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 13.4.1975 an alle Nationalen Geistigen R�te, die Unterst�tzung von Internationalen BahaFonds erhalten, zitiert in Lights of Guidance, Nr. 869

34 Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 7.8.1985 an alle Nationalen Geistigen R�te, zit. in Universales Haus der Gerechtigkeit Ausgew�hlte Botschaften 1963�1996, Nr. 184

35 Aus einem Brief im Auftrag Shoghi Effendis vom 19.12.1929, zit. in Lifeblood of the Cause, Nr. 40

36 Aus einem Brief im Auftrag Shoghi Effendis vom 8.8.1957, zitiert in Zum Geben, Seite 32f

37 Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 11.1.1977, vgl. S. 22

38 a. a. O.

39 Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 29.7.1971 an einen Geistigen Rat

40 Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 21.6.1979

41 Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 6.8.1984

42 Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 13.12.1984

43 Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 21.8.1980

44 Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 19.3.1985

45 Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 13.7.1981

46 Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 26.4.1982

47 Aus Briefen Shoghi Effendis vom 23.2.24/18.10.27, zit. in Baha Administration, S. 63, 64,143/44

48 Zitate entnommen aus einem Statement in Establishing a Comprehensive Treasurer�s Office for a National Spiritual Assembly, vorbereitet vom Weltzentrum, aus dem Anhang zu einem Schreiben der Sekretariatsabteilung vom 13.10.1996 an den Schatzmeister des Nationalen Geistigen Rates der Baha in Russland

49 Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 18.5.1980, zitiert in Baha Funds, Seite 23

50 Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 18.5.1988

51 Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 28.8.1973 an einen Nationalen

Geistigen Rat

52 Aus einer Botschaft des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 7.8.1985 an alle Nationalen Geistigen R�te

53 Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 30.1.1992 an

Nationale Geistige R�te
54 vgl. S. 42
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53

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